
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Köthen (Anhalt), Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Der Tatort befand sich in einer Obdachlosenunterkunft und es entstand ein Sachschaden von € 200,00. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2877) vom 23. April 2025