Anzeige wegen § 303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden von € 50,00. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2978) vom 16. Juni 2025
Bedrohung von Demokratieinitiative
Erneut findet ein Mitglied des Vereins „Buntes Roßlau“ einen neonazistischen Aufkleber an seinem beruflich genutzten Ladenlokal. Das kann nur als Versuch der Bedrohung im sozialen Nahraum verstanden werden. Dafür spricht auch das verwendete Aufklebermotiv „Kniet nieder – Die Deutschen kommen“, dass visualisiert mit einem Schlagring einen unverhohlenen Aufruf zur Gewalt darstellt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat fand an einer Turnhalle statt und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
In der Burgstraße wird ein Aufkleber mit dem Aufdruck „Antideutsche Propaganda an unseren Schulen stoppen“ festgestellt. Dieses Motiv diskreditiert nicht nur pauschal alle Pädagog:innen an Bildungseinrichtungen, sondern stellt im rechtsextrem motivierten Subtext die Vermittlung und Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in Frage.
Schmierereien am Informations- und Mahnpunkt Zyklon B
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, haben engagierte Bürger die Lokalzeitung über Graffitis am Geländer der Brauereibrücke hingewiesen. Das Brisante: direkt neben diesem Graffiti befindet sich der „Informations- und Mahnpunkt Zyklon B“, der über die einstige Produktion des Giftgases in der Stadt und dessen Einsatz zur fabrikmäßigen Ermordung von Menschen in den deutschen Vernichtungslagern aufklärt. Das Projekt GegenPart hat bereits am 13. November 2024 in seiner Online-Chronik darüber berichtet, dass sich dort u. a. ein aufgesprühtes Bekenntnis zur in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD befindet.
Antisemitische Parole im öffentlichen Raum
In Aken (Elbe) wurde am 11. März 2025 in der Töpferbergstraße an dem rechten Pfeiler des Stadttors der Schriftzug „Judendynamo“ festgestellt, der offenbar mit einem weißen Permanentmarker aufgetragen wurde und eine Breite von ca. 11 cm aufweist. Trotz des offensichtlichen Fußballbezugs ist der antisemitische Gehalt der Parole augenscheinlich so dass die Rechtsauffassung vertreten wird, dass der Anfangsverdacht der Volksverhetzung gerechtfertigt erscheint.
Verbotene Naziparole im öffentlichen Raum
Am Akener Akazienteich wurde an der Außenverkleidung des Strandturms der verbotene Schriftzug „Heil Hitler“ festgestellt, der offenbar mit einem weißen Permanentmarker aufgetragen wurde und einen Umfang von ca. 4,5 mal 4,5 cm hat. Es könnte sein, dass mit demselben Stift dort weitere Informationen hinterlassen worden. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.
SS-Schmierereien und rechtsextreme Zahlencodes im öffentlichen Raum
In Aken (Elbe) wurde auf dem Spielplatz Nikolaiplatz an einem Spielgerät (kleine Rutsche; überdacht) sowohl auf der Innenseite als auch auf der Außenseite des Dachs der Schriftzug „SS“ festgestellt, der offenbar mit einem schwarzen Permanentmarker aufgetragen wurde und einen Umfang von ca. 3,5 mal 3,5 cm aufwies.
Anzeige wegen § 303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen Paragraph 303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph Paragraph 303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden von € 20,00.