Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.
Anzeige wegen § 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist.
Neonazistischer Infostand im öffentlichen Raum
Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ auf dem Köthener Marktplatz einen Infostand durchgeführt. Vor allem seit „Der III. Weg“ im Juli letzten Jahres einen so genannten „Stützpunkt Anhalt“ gründete, scheinen die Neonazis verstärkt die Öffentlichkeit zu suchen.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
In der Waldstraße wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit dem Aufdruck „Antifa-Banden zerschlagen!“ festgestellt. Der Aufkleber ist indes nicht nur als offener Gewaltaufruf zu lesen. Vielmehr herrscht in der extrem rechten Szene mit einem verkürzten Freund-Feind-Schema der Duktus vor, dass alle die nicht für neonazistische Ideologiefragmente eintreten, der Feind sind.
SS-Rune im öffentlichen Raum
In Aken (Elbe) wurde am 15. März 2025 auf dem Spielplatz in der Schillerstraße an einem Spielgerät (linkes Spielhäuschen) eine Doppelsigrune festgestellt, die offenbar mit gelber Malkreide aufgetragen wurde und eine Höhe von ca. 7 cm aufweist. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.
Rechtsextreme Aufkleber im öffentlichen Raum
An einem Laternenmast in der Nähe der Hafenaussichtsplattform „Anker“ werden zwei Aufklebermotive der AfD entdeckt. Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft. Mit dem Motiv „Freiheit statt Sozialismus“ holt die extrem rechte Partei einen Slogan aus den 1970iger Jahren aus der geschichtlichen Mottenkiste und unterstellt den Parteien aus dem demokratischen Spektrum im Subtext zudem, ähnlich wie im autoritären System der DDR zu agieren.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
In der Burgstraße wird ein Aufkleber mit dem Aufdruck „Antideutsche Propaganda an unseren Schulen stoppen“ festgestellt. Dieses Motiv diskreditiert nicht nur pauschal alle Pädagog:innen an Bildungseinrichtungen, sondern stellt im rechtsextrem motivierten Subtext die Vermittlung und Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in Frage.
Schmierereien am Informations- und Mahnpunkt Zyklon B
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, haben engagierte Bürger die Lokalzeitung über Graffitis am Geländer der Brauereibrücke hingewiesen. Das Brisante: direkt neben diesem Graffiti befindet sich der „Informations- und Mahnpunkt Zyklon B“, der über die einstige Produktion des Giftgases in der Stadt und dessen Einsatz zur fabrikmäßigen Ermordung von Menschen in den deutschen Vernichtungslagern aufklärt. Das Projekt GegenPart hat bereits am 13. November 2024 in seiner Online-Chronik darüber berichtet, dass sich dort u. a. ein aufgesprühtes Bekenntnis zur in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD befindet.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat fand auf einem Spielplatz statt.