Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen §130 (Volksvernetzung) und § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach wurde einem 20-Jährigen vorgeworfen, in einer WhatsApp-Gruppe Hakenkreuzfotos und weitere, volksverhetzende Inhalte gepostet zu haben. Das Gericht verurteilte zu gemeinnütziger Arbeit. Die Tat geschah am 19. Mai 2020.
Verurteilung wegen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach wurde einem 15-Jährigen vorgeworfen, in einer WhatsApp-Gruppe Hakenkreuzsticker gepostet zu haben. Das Gericht verhängte eine "Verwarnung" nach Jugendstrafrecht. Die Tat geschah am 23. Februar 2024.
Verurteilung wegen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach wurde zwei Tatverdächtigen (19 und 34 Jahre) vorgeworfen, in der Öffentlichkeit "Sieg heil" und "Heil Hitler" skandiert zu haben. Während der eine Angeklagte freigesprochen wurde, verhängte das Gericht gegen den anderen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Die Tat geschah am 12. Juli 2023.
Verurteilung wegen 185a (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen wurde. Eine 45-jährige Person soll dabei Migrant:innen fremdenfeindlich und rassistisch beleidigt haben. Es wurde eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen verhängt. Die Tat geschah am 24. August 2022.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Eine 23-jährige Person soll dabei in der Öffentlichkeit "Sieg heil" skandiert haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung verhängt. Die Tat geschah am 26. Mai 2023.
Verurteilung wegen §185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen wurde. Eine 42-jährige Person soll dabei ein verhetzenden und rechtsextrem motivierten Facebook-Kommentar gepostet haben. Es wurde eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen verhängt. Die Tat geschah am 19. März 2022.
Zahlung einer Geldstrafe wegen §86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen) eine Geldstrafe nach § 153 StPO verhängt wurde. Eine 77-jährige Person soll dabei ein Hitlerbild via "X" verbreitet haben. Die Tat geschah am 27. Januar 2024.
Zahlung einer Geldstrafe wegen §86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen) eine Geldstrafe nach § 153 StPO verhängt wurde. Eine 55-jährige Person soll dabei Hakenkreuzbilder via Facebook verbreitet haben. Die Tat geschah am 03. Oktober 2023.
Verurteilung wegen §130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §130 (Volksverhetzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 28-jährige Person soll dabei Hakenkreuzsticker in einer WhatsApp-Gruppe gepostet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 29. September 2021.
Verurteilung wegen §86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 51-jähriger Mann soll dabei ein Hakenkreuzbild in seinem WhatsApp-Status eingestellt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 20. November 2023.