Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Hakenkreuze im öffentlichen Raum
In Aken wurde am 16. Oktober 2024 in der Turnhalle „Berliner Hof“ in einer Umkleidekabine ein offenbar mit einem Beilstift aufgetragenes, stilisiertes Hakenkreuz festgestellt. Das inkriminierte Symbol hat dabei einen Durchmesser von ca. 10x10 cm. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 30,00.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 500,00.
Anzeige wegen §185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonaziaktivist veröffentlicht Rechtsrock-Album
Der Neonazi-Aktivist Robert Z. aus Dessau veröffentlicht als Teil der Rechtsrock-Band Eisernes Gebet ein Album auf dem Rechtsrock-Label Front Records. Dieses ist bereits seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil der rechtsextremen Infrastruktur und veröffentlichte Alben von Szenegrößen wie Sleipnir. Auch die Blood & Honour-nahe Band Oidoxie veröffentlichte ein Album bei Front Records. Zwischenzeitlich wurde das Label vom kürzlich verstorbenen Neonazi Henry Behr aus Wittenberg betrieben.
Verschwörungsideologischer Aufkleber im öffentlichen Raum
An einem Postkasten wird ein Aufkleber mit der Aufschrift „Stop den Kameras“ festgestellt. Die darauf ausgewiesene Homepage verweist auf die verschwörungsideologische Gruppierung „Himmelsengel“. Dort finden sich in mehreren Sprachen krudeste Verschwörungserzählungen, u. a. die von den „Echsenmenschen“, zudem wird von einem „Großen Plan alle Menschen zu chippen“ schwadroniert.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
10. Oktober 2024 Im Akener Amselweg wird ein neonazistischer Aufkleber mit dem Kürzel „NS-Zone“ festgestellt, ein offensichtlich positiver Bezug zum historischen Nationalsozialismus. Dafür spricht auch die verwendete Farbkombination Schwarz-Weiß-Rot die in der rechtsextremen Ikonographie eine ideologisch aufgeladene Bedeutung hat. Die durchgestrichenen Piktogramme reihen sich in diese Bildsprache ein. So soll die „Black Lives Matter“ – Bewegung diskreditiert werden oder sich mit durchgestrichenen „Punker“ gegen alle Jugendsubkulturen die nicht rechts sind, ausgesprochen werden. Interpretationswürdig ist das Hammer und Sichel-Symbol. Hier ist nicht davon auszugehen, dass damit nur im engsten Sinne die politische Feindschaft zu vermeintlichen oder tatsächlichen kommunistischen Gruppierungen oder Bewegungen…
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 30,00.