• Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Hakenkreuze im öffentlichen Raum

    In Aken wurden am 02. September 2024 gegen 14.20 Uhr an der Kneippanlage zwei Hakenkreuze festgestellt. Das eine Symbol wurde dabei offenbar mit einem spitzen Gegenstand in eine Bank eingeritzt, während das andere mit einem schwarzen Edding aufgetragen wurde. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremer Propaganda mit nahezu 30 Delikten registriert.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 300,00.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    An einem Spielgerät auf dem Spielplatz in der Goethestraße wird ein stilisiertes Hakenkreuz festgestellt. Das Symbol hat dabei einen Umfang von ca. 15 mal 15 cm und wurde offensichtlich mit einem spitzen Gegenstand eingeritzt. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremer Propaganda mit nahezu 30 Delikten registriert.