• Rechtsextreme Aufkleber im öffentlichen Raum

    An einem Laternenmast in der Nähe der Hafenaussichtsplattform „Anker“ werden zwei Aufklebermotive der AfD entdeckt. Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft. Mit dem Motiv „Freiheit statt Sozialismus“ holt die extrem rechte Partei einen Slogan aus den 1970iger Jahren aus der geschichtlichen Mottenkiste und unterstellt den Parteien aus dem demokratischen Spektrum im Subtext zudem, ähnlich wie im autoritären System der DDR zu agieren.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Burgstraße wird ein Aufkleber mit dem Aufdruck „Antideutsche Propaganda an unseren Schulen stoppen“ festgestellt. Dieses Motiv diskreditiert nicht nur pauschal alle Pädagog:innen an Bildungseinrichtungen, sondern stellt im rechtsextrem motivierten Subtext die Vermittlung und Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in Frage.

  • Schmierereien am Informations- und Mahnpunkt Zyklon B

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, haben engagierte Bürger die Lokalzeitung über Graffitis am Geländer der Brauereibrücke hingewiesen. Das Brisante: direkt neben diesem Graffiti befindet sich der „Informations- und Mahnpunkt Zyklon B“, der über die einstige Produktion des Giftgases in der Stadt und dessen Einsatz zur fabrikmäßigen Ermordung von Menschen in den deutschen Vernichtungslagern aufklärt. Das Projekt GegenPart hat bereits am 13. November 2024 in seiner Online-Chronik darüber berichtet, dass sich dort u. a. ein aufgesprühtes Bekenntnis zur in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD befindet.

  • Neonazistische Flyerverteilung

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit zwei Aktivisten Flugblätter mit dem Titel „Wir sind die echten Grünen – Für Umwelt- und Naturschutz“ verteilt haben.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat fand an einer Freizeiteinrichtung statt.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In Aken (Elbe) wird an einem Fahrradständer auf dem Parkplatz der hiesigen Sekundarschule ein Aufkleber mit dem Aufdruck „FCK GRN“ (etwa: „Scheiß Grüne“)  entdeckt. Was auf den ersten Blick wie ein nicht extremistisches Meinungsbild aussieht, entpuppt sich schnell als Parole, die zusehends auch auf verschwörungs- und rechtsoffenen Demonstrationen und Kundgebungen aus dem Querdenkermilieu in der Region gezeigt wird.

  • Antisemitische Parole im öffentlichen Raum

    In Aken (Elbe) wurde am 11. März 2025 in der Töpferbergstraße an dem rechten Pfeiler des Stadttors der Schriftzug „Judendynamo“ festgestellt, der offenbar mit einem weißen Permanentmarker aufgetragen wurde und eine Breite von ca. 11 cm aufweist. Trotz des offensichtlichen Fußballbezugs ist der antisemitische Gehalt der Parole augenscheinlich so dass die Rechtsauffassung vertreten wird, dass der Anfangsverdacht der Volksverhetzung gerechtfertigt erscheint.