• Anzeige wegen §241 (Bedrohung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §241 (Bedrohung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Zukünftige Jugendhilfeeinrichtung mit fremdenfeindlicher Parole beschmiert

    Nach Erkenntnissen vom Projekt GegenPart haben bislang unbekannte Täter das Gebäude einer geplanten Jugendhilfeeinrichtung in Mosigkau mit der Parole „Ausländer raus!“ besprüht. Auch die Mitteldeutsche Zeitung berichtete von der Sachbeschädigung, der polizeiliche Staatschutz habe demnach die Ermittlungen aufgenommen. Dieser Tat ging eine Debatte im Ortsteil voraus, in dem sich u. a. die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ ausgewiesene AfD gegen die Einrichtung positioniert hatte .

  • Neonazistischer „Streifgang“ & Flyerverteilung

    Laut Selbstbezichtigung führt der Stützpunkt „Anhalt“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ einen sogenannten „Streifgang“ im Dessauer Ortsteil Kochstedt durch und will dabei auch Flyer mit dem Slogan „Stoppt den linken Terror in Deutschland!“ verteilt haben. Aktionen wie diese dienen dazu sich als Ordnungsmacht zu inszenieren und Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Zugleich ist dies auch als neonazistische Raumnahmestrategie einzuordnen.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    In Aken (Elbe) wurde auf dem Parkplatz eines Supermarktes ein stilisiertes Hakenkreuz festgestellt. Das Symbol wurde dabei offenbar mit einem blauen Permanentmarker an der Plexiglasscheibe der Einkaufswagenüberdachung aufgetragen und hat einen Umfang von ca. 5x5 cm. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. Bereits zwei Tage zuvor wurden zwei Hakenkreuze an einer Akener Bushaltestelle zur Anzeige gebracht.