• Anzeige wegen § 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Neonazistischer Infostand im öffentlichen Raum

    Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ auf dem Köthener Marktplatz einen Infostand durchgeführt. Vor allem seit „Der III. Weg“ im Juli letzten Jahres einen so genannten „Stützpunkt Anhalt“ gründete, scheinen die Neonazis  verstärkt die Öffentlichkeit zu suchen.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Waldstraße wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit dem Aufdruck „Antifa-Banden zerschlagen!“ festgestellt. Der Aufkleber ist indes nicht nur als offener Gewaltaufruf zu lesen. Vielmehr herrscht in der extrem rechten Szene mit einem verkürzten Freund-Feind-Schema der Duktus vor, dass alle die nicht für neonazistische Ideologiefragmente eintreten, der Feind sind.

  • SS-Rune im öffentlichen Raum

    In Aken (Elbe) wurde am 15. März 2025 auf dem Spielplatz in der Schillerstraße an einem Spielgerät (linkes Spielhäuschen) eine Doppelsigrune festgestellt, die offenbar mit gelber Malkreide aufgetragen wurde und eine Höhe von ca. 7 cm aufweist. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.