• Neonazistischer „Streifgang“ & Flyerverteilung

    Laut Selbstbezichtigung führt der Stützpunkt „Anhalt“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ einen sogenannten „Streifgang“ in Roßlau durch und will dabei auch Flyer verteilt haben. Auf dem entsprechenden Social Media-Post sind auf einem Foto sieben Neonazis in der Rückansicht zu sehen, wie sie gerade die Unterführung am Roßlauer Bahnhof durchschreiten. Dort wurden erst kürzlich Dutzende Aufkleber und Graffitis, viele davon mit Bezug zum „III. Weg“, dokumentiert.

  • Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Bahnhof und es entstand ein Sachschaden von € 500,00.

  • Verschwörungsideologische Kundgebung

    Die hiesige Querdenken-Szene führt eine Montagsmahnwache in der Dessauer Innenstadt durch. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Akener Töpferbergstraße wird an einem Stromkasten ein Aufkleber mit der Parole „White Lives Matter!“ dokumentiert. Dieser Aufkleber mit der rassistischen Aufschrift ist nicht nur als Diskreditierung und Verballhornung der US-amerikanischen Bewegung „Black Lives Matter“ zu verstehen, sondern erinnert in der verwendeten Bildsprache und Ikonographie an Vorbilder aus dem historischen Nationalsozialismus.

  • Positives Bekenntnis zum NS im öffentlichen Raum

    Auf einer Bank an der Elbe wird der Schriftzug „Love NZS“ festgestellt. Dies kann entweder als positiven Bezug zum historischen Nationalsozialismus gelesen werden oder als Unterstützung des aktuellen Rechtsextremismus.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Grünfläche und es entstand ein Sachschaden von € 30,00.

  • Neonazistischer „Jugendabend“

    Nach GegenPart-Informationen hat die neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ einen so genannten „Jugendabend“ mit sportlichen Betätigungen und einen Grillstand durchgeführt. Solche Aktivitäten sollen im Sinne einer rechtsextremen Selbstoptimierung die Binnenidentität stärken und zugleich Werbung für die „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ), die Jugendorganisation der Kleinstpartei, machen.

  • Anzeige wegen Paragraph 192a (Verhetzende Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 192a (Verhetzende Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße.

  • Neonazistische Flyeraktion

    Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ in Großpaschleben Flyer mit der Parole „Der III. Weg – Aktiv auch in Deiner Region“ verteilt. Dies reiht sich in die Raumergreifungsstrategie der Partei ein und soll eine politische Relevanz simulieren, die „Der III. Weg“ in der Region überhaupt nicht hat.