• OB-Wahl nach Einspruch der AfD anerkannt

    Wie die Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtete, hat der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen mehrheitlich die Wahl des Oberbürgermeisters Armin Schenk (CDU) für rechtens erklärt. Der CDU-Mann hatte demnach die Stichwahl im Oktober 2023 mit 53,82 Prozent der Stimmen gegen Henning Dornack (AfD) gewonnen. Die AfD hatte dagegen Einspruch eingelegt und dies letztlich mit nicht erwiesenen Vorwürfen von Unregelmäßigkeiten bei den Briefwahlstimmen und einem „Missbrauch von Amtsfunktion“ begründet. Die AfD wird in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextrem“ eingestuft.

  • Neonazistische Instrumentalisierung der Bauernproteste

    Laut Selbstbezichtigung hat sich die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ an einem so genannten „Begegnungsfeuer“ in der Gartenreich-Stadt im Zuge der Bauernproteste beteiligt und dort Flyer verteilt.

  • Rassistische Berichterstattung

    In rassistischer Manier veröffentlicht die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ einen Post auf ihrer Homepage, der sich inhaltlich auf die jährliche Gedenkdemonstration linker Gruppen für Oury Jalloh in Dessau-Roßlau bezieht.

  • Neonazistische Flyeraktion

    Laut Selbstbezichtigung verteilt die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ in Köthen Flyer an der Hochschule Anhalt. Auf den neonazistischen Propagandamedien wird unter der diskriminierenden und homophoben Parole „Homopropaganda stoppen!“ gegen gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gehetzt.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100€.