Verurteilung wegen §185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen wurde. Eine 56-jährige Person soll dabei eine Geschädigte mit dem rassistischen N-Wort in Verbindung mit einer sexualisierten Beleidigung beschimpft haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung verhängt. Die Tat geschah am 03. September 2023.
Verurteilung wegen §185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen wurde. Eine 42-jährige Person soll dabei ein verhetzenden und rechtsextrem motivierten Facebook-Kommentar gepostet haben. Es wurde eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen verhängt. Die Tat geschah am 19. März 2022.
Zahlung einer Geldstrafe wegen §86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen) eine Geldstrafe nach § 153 StPO verhängt wurde. Eine 77-jährige Person soll dabei ein Hitlerbild via "X" verbreitet haben. Die Tat geschah am 27. Januar 2024.
Zahlung einer Geldstrafe wegen §86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen) eine Geldstrafe nach § 153 StPO verhängt wurde. Eine 55-jährige Person soll dabei Hakenkreuzbilder via Facebook verbreitet haben. Die Tat geschah am 03. Oktober 2023.
Verurteilung wegen §130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §130 (Volksverhetzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 28-jährige Person soll dabei Hakenkreuzsticker in einer WhatsApp-Gruppe gepostet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 29. September 2021.
Verurteilung wegen §86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 51-jähriger Mann soll dabei ein Hakenkreuzbild in seinem WhatsApp-Status eingestellt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 20. November 2023.
Verurteilung wegen §86a, §185, §240, §241 (Kennzeichen verfassungswidriger Organisation, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen §86a, §185, §240, §241 (Kennzeichen verfassungswidriger Organisation, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 43-jähriger Mann soll dabei "Sieg Heil" gerufen, den Hitlergruß gezeigt und überdies Zeugen bedroht haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 03. Mai 2024.
Verurteilung wegen §223 (Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 223 (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 46 alter Mann soll dabei aus fremdenfeindlichen Motiven einen Migranten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 26. Oktober 2021.
Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil gegen Ex-Polizist ein
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) Berufung gegen eine Verurteilung eines Ex-Polizisten eingelegt. Das Amtsgericht Köthen hatte demnach den ehemaligen Polizeibeamten und Akener Bürgermeister-Kandidat Sven K. wegen Beleidigung von Privatpersonen, sowie dem Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und dem Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), zu drei Monaten Haft auf zwei Jahre zur Bewährung, 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zum Bezahlen der Verfahrenskosten verurteilt. Anders als sonst üblich, ist hier nicht die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau zuständig, sondern die in Halle, weil dort die so genannte Schwerpunktanklagebehörde namens "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet" für ganz Sachsen-Anhalt angesiedelt…
Verurteilung wegen § 86a
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 62 Jahre alte Person soll mehrfach "Heil Hitler" gerufen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 20. Juli 2023.