Geldstrafe wegen Hakenkreuzschmierereien
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, ist ein Mann wegen Hakenkreuzschmierereien zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das zuständige Amtsgericht Köthen sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte vor gut zwei Jahren an einem Durchgang vom Innenhof des Schloss Köthen in Richtung Theaterstraße das inkriminierte Symbol angebracht habe. Laut der zuständigen Kulturstiftung sei dabei ein Sachschaden von € 1.000,00 entstanden. Mit Zustimmung der Polizei habe die Stiftung die Hakenkreuze mit so genannten Fensterkreuzen unkenntlich gemacht, die laut MZ noch heute zu sehen seien.
Revision von Reichsbürger Peter Fitzek abgelehnt
Wie u. a. der Mitteldeutsche Rundfunk berichtete, muss der Reichsbürger Peter Fitzek, seines zeichens selbsternannte Monarch des „Königreich Deutschlands“, endgültig in Haft. Das zuständige Oberlandesgericht in Naumburg hat demnach eine Revision verworfen. Weil Fitzek zwei Bundeswehrsoldaten als „Faschistenschweine“ beleidigt und eine Security-Mitarbeiterin an die Wand gedrückt hatte, verurteile das Amtsgericht Wittenberg ihn im Juli 2023.
AfD-Klage gegen Rechtsmäßigkeit der OB-Wahl in Bitterfeld-Wolfen abgewiesen
Laut Mitteldeutscher Zeitung (MZ) hat das zuständige Landgericht in Halle (Saale) eine AfD-Klage gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahlen in Bitterfeld-Wolfen zurückgewiesen, eine Berufung gegen dieses Urteil ist demnach nicht möglich.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 52-jährige Person auf X die verbotene Parole "Alles für Deutschland" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 30. Mai 2024.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 27-jährige Person auf TikTok die verbotene Parole "Alles für Deutschland" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 17. Mai 2024.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 40-jährige Person auf der Plattform Facebook ein Hakenkreuzfoto eingestellt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 24. Oktober 2024.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 56-jährige Person auf der Plattform "You Tube" die verbotene Parole "Deutschland erwache" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 19. Mai 2024.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 23-jährige Person zu Teilnehmenden einer Demonstration den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 27. April 2024.
Verurteilung wegen § 111 (Öffentlicher Aufruf zu Straftaten)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §111 (Öffentlicher Aufruf zu Straftaten) ein Urteil erging. Demnach soll ein Jugendlicher auf TikTok zu Straftaten gegen Muslime aufgerufen haben. Nach § 45 II JGG verhängte das Gericht eine erzieherische Maßnahme. Die Tat geschah am 07. April 2024.
Zahlung einer Geldstrafe wegen § 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §130 (Volksvernetzung) eine Geldstrafe nach § 153 StPO verhängt wurde. Demnach soll eine 22-jährige Person rassistische Inhalte gepostet haben. Die Tat geschah am 20. Januar 2024.