Verurteilung wegen §86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 51-jähriger Mann soll dabei ein Hakenkreuzbild in seinem WhatsApp-Status eingestellt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 20. November 2023.
Verurteilung wegen §86a, §185, §240, §241 (Kennzeichen verfassungswidriger Organisation, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen §86a, §185, §240, §241 (Kennzeichen verfassungswidriger Organisation, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 43-jähriger Mann soll dabei "Sieg Heil" gerufen, den Hitlergruß gezeigt und überdies Zeugen bedroht haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 03. Mai 2024.
Verurteilung wegen §223 (Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 223 (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 46 alter Mann soll dabei aus fremdenfeindlichen Motiven einen Migranten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 26. Oktober 2021.
Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil gegen Ex-Polizist ein
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) Berufung gegen eine Verurteilung eines Ex-Polizisten eingelegt. Das Amtsgericht Köthen hatte demnach den ehemaligen Polizeibeamten und Akener Bürgermeister-Kandidat Sven K. wegen Beleidigung von Privatpersonen, sowie dem Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und dem Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), zu drei Monaten Haft auf zwei Jahre zur Bewährung, 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zum Bezahlen der Verfahrenskosten verurteilt. Anders als sonst üblich, ist hier nicht die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau zuständig, sondern die in Halle, weil dort die so genannte Schwerpunktanklagebehörde namens "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet" für ganz Sachsen-Anhalt angesiedelt…
Verurteilung wegen § 86a
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 62 Jahre alte Person soll mehrfach "Heil Hitler" gerufen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 20. Juli 2023.
Verurteilung wegen §86a, §223, §224 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) § 223 StGB (Körperverletzung) und §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 41 Jahre alte Person soll einen Migranten verprügelt, gewürgt und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 9 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 20. Juni 2018.
Verurteilung wegen §223, §224 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 223 StGB (Körperverletzung) und §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 26 und eine 33 Jahre alte Person soll eine Person beschimpft und mit einer Bierflasche beworfen haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 9 Monaten, respektive 1 Jahr und 6 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 20. September 2021.
Verurteilung wegen §185, §223
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §185 (Beleidigung) und §223 StGB (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 45 Jahre alte Person soll einen Migranten beschimpft und ins Gesicht geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 28. Juli 2023.
Verurteilung wegen § 223 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §223 StGB (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 46 Jahre alte Person soll einen Migranten in den Nacken geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 20. August2021.
Verurteilung wegen § 185 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 185 StGB (Beleidigung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 67Jahre alte Person soll einen Migranten beleidigt haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 02. Oktober 2023.