• Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund eines Hitlergrußes bei einer AfD-Demonstration ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund eines Fotos eines Mannes mit Hakenkreuztattoos als Profilbild bei WhatsApp ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Einstellens von Hakenkreuzbildern in einer WhatsApp-Gruppe ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Malens von Hakenkreuzen über eine Haustür ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Zeigens des Hitlergrußes sowie "Sieg Heil"-Rufen und dem Beleidigen von Polizist:innen bei einer Montagsdemo ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und §185 (Beleidigung) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Zeigens des Hitlergrußes ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Verbreitens rechter Lieder auf Soundcloud ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund von "Sieg-Heil"-Kommentaren in einem Whatsapp-Chat ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen Paragraph §185 StGB (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund rassistischer Beileidigungen ein Urteil wegen Paragraph §185 StGB (Beleidigung) gesprochen worden ist.