• Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 19-jährige Person soll dabei auf der Plattform TikTok die Grußformel "Sieg Heil" verwendet haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 26-jährige Person soll dabei auf der Plattform YouTube ein Profilbild hochgeladen haben, auf dem ein Hakenkreuz zu sehen ist.

  • Verurteilung wegen §223 (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 223 (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 35-Jähriger Mann in der Lutherstadt eine Person mit Migrationsbiographie fremdenfeindlich mit den Worten "Scheiß Kanake" beleidigt und mehrfach auf diese eingeschlagen habe.

  • Selbsternannter „König von Deutschland“ weiter in Untersuchungshaft

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, sitzt Peter Fitzek als selbsternannter Souverän der Reichsbürgergruppierung „Königreich Deutschland“ (KRD) weiter in Untersuchungshaft. Derzeit seien keine Prognosen darüber möglich, wann Anklage gegen die vier Tatverdächtigen – alle noch in Untersuchungshaft - aus vier Bundesländern erhoben werde. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat das KRD demnach im Mai 2025 verboten, in der Folge wurden Führungspersönlichkeiten festgenommen und Razzien durchgeführt.

  • Anklageerhebung wegen § 223 (Körperverletzung) und § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 223 (Körperverletzung) und 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Ein 16-jährige Person soll einen 18-jährigen Migranten verprügelt und zudem in einem Klassenchat Hakenkreuzbilder eingestellt haben.

  • Reichsbürger vor Gericht

    Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtete, hat vor dem Landgericht ein Berufungsverfahren gegen einen 60-Jährigen Dessauer begonnen. Dem Mann wird vorgeworfen, Oberbürgermeister Robert Reck (parteilos) und zwei Bundestagsabgeordnete aus der Region via E-Mail beleidigt zu haben. In erster Instanz wurde der Mann zu einer Geldstrafe von ca. 5.000 Euro verurteilt. In reichsideologischer Manier begründete er vor Gericht seine Berufung damit, dass die Gesetze der Bundesrepublik für ihn nicht gelten würden. 

  • Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 € erfolgte. Eine 66-jährige Person soll dabei einen gegen Migrant:innen gerichteten Videobeitrag auf Facebook rassistisch und fremdenfeindlich kommentiert haben.

  • Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 185 (Beleidigung) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 15-jährige Person soll dabei im Schulunterricht rassistische und beleidigende Äußerungen getätigt haben.

  • Anklageerhebung wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Eine 17-jährige Person soll dabei auf Instagram ein Foto mit einem Hitlergruß eingestellt haben.

  • Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) eine Einstellung des Verfahrens mit erzieherischen Maßnahmen (§ 45 II JGG) erfolgte. Eine 14-jährige Person soll dabei ein Hakenkreuzbild und eines mit der Aufschrift "Juden werden hier nicht bedient" in eine WhatsApp-Gruppe eingestellt haben.