Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 76-jähriger Angeklagter vor einem Supermarkt den Hitlergruß gezeigt hat. Es erging eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen.
Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage vor dem Jugendgericht erhoben wurde. Ein 16-jähriger Tatverdächtiger soll dabei auf Social Media ein Profilbild hochgeladen haben, dass ein Hakenkreuz und den SS-Totenkopf zeigt.
Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage vor dem Jugendgericht erhoben wurde. Ein 16-jähriger Tatverdächtiger soll dabei auf der Plattform TikTok die verbotene NS-Parole "Deutschland erwache" gepostet haben.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine damals 57-jähriger Tatverdächtiger soll dabei im Zusammenhang mit dem Strafprozess gegen Björn Höcke die inkriminierte NS-Parole "Alles für Deutschland" gepostet haben.
Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 16-jährige Person soll dabei in einer WhatsApp-Gruppe ein Hakenkreuzbild gepostet haben.
Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 14-jährige Person soll dabei in einer WhatsApp-Gruppe einen Sticker mit Hakenkreuz und die Parole "Sieg Heil" eingestellt haben.
Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 130 (Volksverhetzung) und 185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 130 (Volksverhetzung) und 185 (Beleidigung) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 15-jährige Person soll sich dabei in der Hofpause mit der Parole „Fuck all Niggars“ rassistisch geäußert haben.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 240 (Nötigung), Paragraph 185 (Beleidigung) und Paragraph 303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 240 (Nötigung), 185 (Beleidigung) und 303 (Sachbeschädigung) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Ein damals 50-jähriger Tatverdächtiger soll dabei einen dunkelhäutigen Postboten rassistisch als "Scheiß Kanake" bedroht und beleidigt und zudem dessen Brille beschädigt haben.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 240 (Nötigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 240 (Nötigung) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine damals 57-jährige Person soll dabei bei einer Mitarbeiterin einer Asylunterkunft angerufen und geäußert haben, dass er "alle Asylanten killen" werde.
Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage vor dem Jugendgericht erhoben wurde. Ein 16-jähriger Tatverdächtiger soll dabei eine andere Person mehrmals u. a. homophob beleidigt haben.