Verfahren gegen pöbelnden AfD-Aktivisten gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt
Steven Hellmuth aus Köthen, vormals Vorstandmitglied der inzwischen aufgelösten AfD-Jugendorganisation „Jungen Alternative“ in Sachsen-Anhalt, ist ein auch bundesweit ein bekannter AfD-Aktivist. Er war immer wieder in verschiedenen Bundesländern auf Partys der AfD präsent, wenn diese Wahlerfolge feierte, jubelte medienwirksam in die Kameras. Zuletzt sorgte der Köthener im September 2024 für Schlagzeilen, als er zur Wahlparty der Brandenburgischen AfD zusammen mit anderen ein ausländerfeindliches Lied mitsang und zudem ein Schild mit der Aufschrift „Millionenfach abschieben!“ zeigte. Wie die Zeitung „Neues Deutschland“ (ND) nun berichtete, ist ein Verfahren gegen Hellmuth eingestellt wurden. Erst sollte der Prozess im März 2025 beginnen, wurde dann…
Gefängnisstrafe wegen Hakenkreuztattoo, Hakenkreuzschmiererei und Hitlergruß
Wie die Volkstimme berichtete, wurde ein 34-jähriger Mann in einer Berufungsverhandlung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte mehrere Gesichtstätowierungen zwischen Juli und September 2024 in der Öffentlichkeit zeigte, u. a. in einem Zug. Bei den inkriminierten Symbolen handelt es sich um ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz und Runen der Waffen-SS.
Fotograf aus dem Querdenkermilieu zu Geldstrafe verurteilt
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, ist ein 59-jähriger Mann vom Landgericht Dessau-Roßlau zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 13 € verurteilt wurden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Wittenberger, der (nach GegenPart-Informationen) dem Querdenkermilieu der Lutherstadt zuzurechnen ist, gegen das Kunsturheberrecht verstoßen hat. Der selbsternannte Pressefotograf und Filmemacher habe während der Dokumentation einer Anti-Corona-Demonstrationen, die jeweils montags in Wittenberg stattfanden, im September 2022 auch eine polizeiliche Maßnahme vor dem Wohnhaus des Ministerpräsidenten Reiner Haseloff gefilmt und später auf You Tube veröffentlicht.
Geldstrafe wegen Hakenkreuzschmierereien
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, ist ein Mann wegen Hakenkreuzschmierereien zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das zuständige Amtsgericht Köthen sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte vor gut zwei Jahren an einem Durchgang vom Innenhof des Schloss Köthen in Richtung Theaterstraße das inkriminierte Symbol angebracht habe. Laut der zuständigen Kulturstiftung sei dabei ein Sachschaden von € 1.000,00 entstanden. Mit Zustimmung der Polizei habe die Stiftung die Hakenkreuze mit so genannten Fensterkreuzen unkenntlich gemacht, die laut MZ noch heute zu sehen seien.
Revision von Reichsbürger Peter Fitzek abgelehnt
Wie u. a. der Mitteldeutsche Rundfunk berichtete, muss der Reichsbürger Peter Fitzek, seines zeichens selbsternannte Monarch des „Königreich Deutschlands“, endgültig in Haft. Das zuständige Oberlandesgericht in Naumburg hat demnach eine Revision verworfen. Weil Fitzek zwei Bundeswehrsoldaten als „Faschistenschweine“ beleidigt und eine Security-Mitarbeiterin an die Wand gedrückt hatte, verurteile das Amtsgericht Wittenberg ihn im Juli 2023.
AfD-Klage gegen Rechtsmäßigkeit der OB-Wahl in Bitterfeld-Wolfen abgewiesen
Laut Mitteldeutscher Zeitung (MZ) hat das zuständige Landgericht in Halle (Saale) eine AfD-Klage gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahlen in Bitterfeld-Wolfen zurückgewiesen, eine Berufung gegen dieses Urteil ist demnach nicht möglich.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 52-jährige Person auf X die verbotene Parole "Alles für Deutschland" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 30. Mai 2024.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 27-jährige Person auf TikTok die verbotene Parole "Alles für Deutschland" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 17. Mai 2024.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 40-jährige Person auf der Plattform Facebook ein Hakenkreuzfoto eingestellt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 24. Oktober 2024.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 56-jährige Person auf der Plattform "You Tube" die verbotene Parole "Deutschland erwache" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 19. Mai 2024.