Chronik 2024
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Muldestausee (OT Pouch), Landkreis Anhalt-Bitterfeld11. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Bitterfeld-Wolfen (OT Bitterfeld)10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 52-jährige Person auf X die verbotene Parole "Alles für Deutschland" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 30. Mai 2024.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Coswig (Anhalt), Landkreis Wittenberg10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 27-jährige Person auf TikTok die verbotene Parole "Alles für Deutschland" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 17. Mai 2024.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Köthen (Anhalt), Landkreis Anhalt-Bitterfeld10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 40-jährige Person auf der Plattform Facebook ein Hakenkreuzfoto eingestellt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 24. Oktober 2024.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Wittenberg10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 56-jährige Person auf der Plattform "You Tube" die verbotene Parole "Deutschland erwache" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 19. Mai 2024.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Dessau-Roßlau10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 23-jährige Person zu Teilnehmenden einer Demonstration den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 27. April 2024.

Verurteilung wegen § 111 (Öffentlicher Aufruf zu Straftaten)
Aken (Elbe), Landkreis Anhalt-Bitterfeld10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §111 (Öffentlicher Aufruf zu Straftaten) ein Urteil erging. Demnach soll ein Jugendlicher auf TikTok zu Straftaten gegen Muslime aufgerufen haben. Nach § 45 II JGG verhängte das Gericht eine erzieherische Maßnahme. Die Tat geschah am 07. April 2024.

Zahlung einer Geldstrafe wegen § 130 (Volksverhetzung)
Dessau-Roßlau10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §130 (Volksvernetzung) eine Geldstrafe nach § 153 StPO verhängt wurde. Demnach soll eine 22-jährige Person rassistische Inhalte gepostet haben. Die Tat geschah am 20. Januar 2024.

Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
Aken (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)10. November 2024
Erneut wird im Akener Amselweg ein neonazistischer Aufkleber mit dem Kürzel „NS-Zone“ festgestellt, ein offensichtlich positiver Bezug zum historischen Nationalsozialismus. Dafür spricht auch die verwendete Farbkombination Schwarz-Weiß-Rot die in der rechtsextremen Ikonographie eine ideologisch aufgeladene Bedeutung hat. Die durchgestrichenen Piktogramme reihen sich in diese Bildsprache ein. So soll die „Black Lives Matter“ – Bewegung diskreditiert werden oder sich mit durchgestrichenen „Punker“ gegen alle Jugendsubkulturen die nicht rechts sind, ausgesprochen werden. Interpretationswürdig ist das Hammer und Sichel-Symbol. Hier ist nicht davon auszugehen, dass damit nur im engsten Sinne die politische Feindschaft zu vermeintlichen oder tatsächlichen kommunistischen Gruppierungen oder Bewegungen zum Ausdruck kommt.

Neonazistischer & homophober Aufkleber im öffentlichen Raum
Aken (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)10. November 2024
An einem Zigarettenautomaten in der Köthener Straße wird ein Aufkleber mit der Aufschrift „LGBTQ brechen – natürliche Familien fördern“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ dokumentiert. Die Partei tritt in der Region immer wieder durch homo- und queerfeindliche Propagandaaktionen in Erscheinung.

Verurteilung wegen §130 (Volksverhetzung)
Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg)10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §130 (Volksverhetzung) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 18-jährige Person in WhatsApp einen antisemitischen und volksverhetzenden Kommentar verfasst haben. Es wurde eine Verwarnung und Arbeits- und Geldauflage nach Jugendstrafrecht verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und §303 (Sachbeschädigung)
Dessau-Roßlau10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen der Paragraphen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und §303 (Sachbeschädigung) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 47-jährige Person in den Lack mehrerer PKW`s Hakenkreuze eingeritzt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Dessau-Roßlau10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 59-jährige Person u. a. in der Öffentlichkeit mehrmals "Sieg heil" gerufen haben. Es wurde eine Gefängnisstrafe von 8 Monaten verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und §303 (Sachbeschädigung)
Jessen (Elster), Landkreis Wittenberg10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen der Paragraphen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und §303 (Sachbeschädigung) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 18-jährige Person mehrere Hakenkreuze auf eine Parkbank gemalt haben. Es wurde eine Verwarnung und Geldauflage nach Jugendstrafrecht verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Zahna-Elster (Landkreis Wittenberg)10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 52-jährige Person im WhatsApp-Status ein Hakenkreuzfoto gepostet haben. Es wurde eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Dessau-Roßlau10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 46-jährige Person auf der Straße mehrmals "Heil Hitler" gerufen haben. Es wurde eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Köthen (Anhalt), Landkreis Anhalt-Bitterfeld10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 45-jährige Person bei einem Karnevalsumzug den Hitlergruß gezeigt und zudem eine Hakenkreuzmaske getragen haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Muldestausee (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 19-jährige Person auf dem örtlichen Bahnhof die Parole "Sieg heil" skandiert haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 26. April 2024.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Kemberg (Landkreis Wittenberg)10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 40-jährige Person auf der Plattform TikTok die verbotene Parole "Alles für Deutschland" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 23. August 2024.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Wittenberg10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 57-jährige Person auf der Plattform "You Tube" ein Konterfei Adolf Hitlers eingestellt und dieses mit einem verherrlichendem Kommentar versehen haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 14. Mai 2024.

Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Zerbst (Anhalt), Landkreis Anhalt-Bitterfeld10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 52-jährige Person die verbotene Parole "Deutschland erwache" in einem Facebook-Kommentar verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 30. August 2024.

Zahlung einer Geldstrafe wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Dessau-Roßlau10. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Geldstrafe nach § 153a I StPO fällig wurde. Demnach soll eine 33-jährige Person unerlaubt NS-Devotionalien eingeführt haben. Die Tat geschah im Dezember 2022.

Verschwörungsideologische Kundgebung
Dessau-Roßlau, OT Dessau09. November 2024
Am Friedensdenkmal an der Dessauer Museumskreuzung findet eine „Kundgebung für den Frieden“ statt, die in einen inhaltlichen Bezug zum „35. Jahrestag des friedlichen Mauerfalls“ gestellt wird. Bei den Veranstaltenden handelt es sich um die Gruppierung, die seit der Corona-Pandemie regelmäßig die so genannten „Montagsmahnwachen“ im Dessauer Stadtzentrum organisiert, sich zusehends radikalisiert hat und dabei nicht vor antisemitisch tradierten Verschwörungsnarrativen zurückschreckt.

Demonstration aus dem Querdenkerspektrum
Wittenberg09. November 2024
In Wittenberg findet eine verschwörungsideologische Demonstration unter dem Titel „Reformation 2. 0 – Für Frieden, Freiheit und Souveränität“ statt, an der vor allem Menschen aus dem Reichsbürger- und Verschwörungsmilieu teilnehmen. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen. Inhaltlich werden auf der Veranstaltung u. a. die Sorgen und Ängste der Menschen um Inflation und Energiekrise verstärkt bzw. instrumentalisiert und Politiker:innen der demokratischen Parteien in verschwörungsideologischer Manier auf das Übelste verunglimpft. Dazu passt auch, dass auf der Demo die Parolen „Deutschlands Tod – Grün, Gelb, Rot“ oder „Das ist kein Scherz – bald kommt der Blackrock-Merz“ skandiert wurden.

Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Zerbst (Anhalt), Landkreis Anhalt-Bitterfeld08. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

Rechtsextreme Immobiliennutzung
Magdeburg/Dessau-Roßlau (OT Roßlau)08. November 2024
Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtete, werden bundesweit die meisten Immobilien von Rechtsextremisten in Sachsen (37) und in Sachsen-Anhalt (36) genutzt. Und das, obwohl diese ostdeutschen Bundesländer relativ gering besiedelt sind. Für die gesamte Bundesrepublik habe der Verfassungsschutz demnach 225 solcher Immobilien ausgemacht.

Anzeige wegen §241 (Bedrohung)
Köthen (Anhalt), Landkreis Anhalt-Bitterfeld07. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §241 (Bedrohung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Dessau-Roßlau (OT Süd)06. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Wittenberg05. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Dessau-Roßlau (OT Roßlau)05. November 2024
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

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