• Verschwörungideologische Gruppierung mobilisiert zu so genanntem „Brückenleuchten“

    Die rechts- und verschwörungsoffene Gruppierung „Familien-Autocorso Dessau“ ruft auf seinem Social Media-Kanal zu einem so genannten „Brückenleuchten“ an der Autobahn A9 in der Nähe der Auffahrt Dessau-Süd auf. Die Aktionsform des so genannten „Brückenleuchten“ wird vom Querdenker-Milieu in der Region Anhalt immer wieder durchgeführt. Dabei wird eine kleine Straße oder ein landwirtschaftlicher Weg der eine Autobahn überirdisch quert für eine politische Manifestation genutzt. Es versammeln sich mehrere Autos, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Kleintransporter auf der Brücke, stellen ihre gelben Blinklichter (Rundumlicht) ein und versehen das Brückengeländer mit einschlägigen Fahnen und Bannern. Zuletzt hat der SPD-Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben zur rechtlichen Stellung solcher…

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen §130 (Volksvernetzung) und § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach wurde einem 20-Jährigen vorgeworfen, in einer WhatsApp-Gruppe Hakenkreuzfotos und weitere, volksverhetzende Inhalte gepostet zu haben. Das Gericht verurteilte zu gemeinnütziger Arbeit. Die Tat geschah am 19. Mai 2020.

  • Verurteilung wegen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach wurde einem 15-Jährigen vorgeworfen, in einer WhatsApp-Gruppe Hakenkreuzsticker gepostet zu haben. Das Gericht verhängte eine "Verwarnung" nach Jugendstrafrecht. Die Tat geschah am 23. Februar 2024.

  • Verurteilung wegen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach wurde zwei Tatverdächtigen (19 und 34 Jahre) vorgeworfen, in der Öffentlichkeit "Sieg heil" und "Heil Hitler" skandiert zu haben. Während der eine Angeklagte freigesprochen wurde, verhängte das Gericht gegen den anderen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Die Tat geschah am 12. Juli 2023.