• Neonazistische „Nachtwanderung“

    Laut Selbstbezichtigung führt der Stützpunkt „Anhalt“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ rund um den Goitzschesee eine Nachtwanderung durch. Aktionen wie diese dienen einerseits dazu, die Binnenidentität in extrem rechten Gruppierungen zu stärken  und sind zugleich als neonazistische Raumnahmestrategie zu lesen.

  • Die Pressefreiheit gilt auch für Verfassungsfeinde

    Am 10. und 11. Juni 2025 verfolgte das Projekt GegenPart intensiv das Hauptsacheverfahren um das etwaige Compact-Verbot am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Von besonderem Interesse: Laurens Nothdurft, einer der Prozessbevollmächtigten des Compact-Herausgebers Jürgen Elsässer  und seines Zeichens Ortsbürgermeister von Roßlau mit lupenreiner Neonazivergangenheit . Den Prozess in Leipzig nutzte Nothdurft als Bühne, sollte doch dort geklärt werden, ob das rechtsextreme Magazin und die angeschlossenen Medienkanäle mit Hilfe des Vereinsrechts verboten werden können. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das Blatt im Juli 2024 genau auf dieser Grundlage verboten, das Bundesverwaltungsgericht hob das Verbot im Zuge eines Eilverfahrens mit vorläufigem Rechtsschutz am…

  • Queerfeindlichkeit am Rande des Wittenberger CSDs

    Die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtet im Detail über Beleidigungen und Bedrohungen am Rande des 1. CSD in der Lutherstadt vor einigen Wochen. Demnach seien die Aktivistin Luna Möbius und der Bundestagsabgeordnete Nyke Slawik (Bündnis 90/Die Grünen) in der Nähe des Marktplatzes aus einer Gruppe Jugendlicher heraus u. a. mit den Worten  „Schwuchtel“, „Ihr seid Abschaum“, „Verpisst euch“ homophob beleidigt worden. Kurz darauf, so Möbius gegenüber der Lokalzeitung, sei die Situation auf dem Markt selbst dann bedrohlich geworden: „Dann kam der eine auch wirklich bis auf einen halben Meter an uns heran.“ Möbius begann daraufhin ein Video aufzunehmen, auch um den…

  • Berichterstattung über rechtsextreme Propagandadelikte im öffentlichen Raum

    Wie die Volksstimme (Ausgabe Zerbst) berichtete, registrieren die Behörden immer mehr Fälle von Verwendungen von Kennzeichen oder Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen nach § 86a StGB. Darunter fallen zum Beispiel das Anbringen von strafrechtlich relevanten Aufklebern oder Hakenkreuzschmierereien.  In Zerbst seien demnach im Jahr 2022 10 solcher Delikte festgestellt worden, ein Jahr später waren es schon 16 und 2024 schließlich 26 Fälle.