Neonazistische Flyeraktion
Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ Flyer mit der Parole „Achtung Einbrecher!“ verteilt. Damit wollen sich die Neonazis als „Kümmerer für die kleinen Leute“ inszenieren und einer Law & Order-Politik das Wort reden. Am Ende ist dieser Versuch vor allem rassistisch aufgeladen, denn auf den Flyern steht in großen Lettern zum Schluss: „Grenzen schließen – kriminelle Ausländer abschieben!“.
Neonazistische Flyeraktion
Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ Flyer mit der Parole „Achtung Einbrecher!“ verteilt. Damit wollen sich die Neonazis als „Kümmerer für die kleinen Leute“ inszenieren und einer Law & Order-Politik das Wort reden. Am Ende ist dieser Versuch vor allem rassistisch aufgeladen, denn auf den Flyern steht in großen Lettern zum Schluss: „Grenzen schließen – kriminelle Ausländer abschieben!“.
Neonazistische Flyeraktion
Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ in der Gartenreich-Stadt Flyer mit der Parole „Achtung Einbrecher!“ verteilt. Damit wollen sich die Neonazis als „Kümmerer für die kleinen Leute“ inszenieren und einer Law & Order-Politik das Wort reden. Am Ende ist dieser Versuch vor allem rassistisch aufgeladen, denn auf den Flyern steht in großen Lettern zum Schluss: „Grenzen schließen – kriminelle Ausländer abschieben!“.
Anzeige wegen §185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonazistische Instrumentalisierung der Bauernproteste & Flyeraktion
Laut Selbstbezichtigung hat sich die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ an einer Autobahnblockade (Auffahrt zur A9) in der Nähe von Thurland beteiligt und dort auch rechtsextreme Flyer verteilt. Dies kann als Versuch gewertet werden, die Bauernproteste politisch für die eigene, neonazistische Agenda zu instrumentalisieren. Bereits einige Tage zuvor nahmen nachweislich Rechtsextremisten aller Couleur an einer Kundgebung vor dem Umweltbundesamt im benachbarten Dessau-Roßlau teil.
OB-Wahl nach Einspruch der AfD anerkannt
Wie die Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtete, hat der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen mehrheitlich die Wahl des Oberbürgermeisters Armin Schenk (CDU) für rechtens erklärt. Der CDU-Mann hatte demnach die Stichwahl im Oktober 2023 mit 53,82 Prozent der Stimmen gegen Henning Dornack (AfD) gewonnen. Die AfD hatte dagegen Einspruch eingelegt und dies letztlich mit nicht erwiesenen Vorwürfen von Unregelmäßigkeiten bei den Briefwahlstimmen und einem „Missbrauch von Amtsfunktion“ begründet. Die AfD wird in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextrem“ eingestuft.