• Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einer Haltestelle und es entstand ein Sachschaden von € 50,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Gebäude und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Doppelsigrune und rechtsextremer Zahlencode im öffentlichen  Raum

    An einem Papierkorb in der Nähe des Soziokulturellen Zentrums „Ölmühle“ wird eine mit schwarzer Sprühfarbe aufgetragene Doppelsigrune festgestellt. Darüber befindet sich zudem der rechtsextreme Zahlencode „1161“ (Anti-Antifaschistische Aktion). Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Verschwörungsideologische Kundgebung

    Die hiesige Querdenken-Szene führt eine Montagsmahnwache in der Dessauer Innenstadt durch. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Bahngelände und es entstand ein Sachschaden von € 50,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Gehweg.

  • Anzeige wegen Paragraph 192a (Verhetzende Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 192a (Verhetzende Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Wohnung.

  • Neonazistisches Gedenken zum Volkstrauertag

    Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ an mehreren Orten in der Region Anhalt ein so genanntes „Heldengedenken“ durchgeführt. Auf den Fotos zum Post sind u. a. Kriegerdenkmäler auf Friedhöfen in Köthen und Dessau zu sehen, in dem die Kleinstpartei Kränze ablegte und Grabkerzen mit ihrem Logo abstellte. Neben einer mystischen Verklärung des Soldatentums geht es dem „III. Weg“ mit solchen Inszenierungen vor allem darum, ausschließlich deutschen Wehrmachtssoldaten aus dem 2. Weltkrieg zu gedenken und damit in geschichtsrevisionistischer Manier die NS-Verbrechen zu dethematisieren.

  • Neonazistisches Gedenken zum Volkstrauertag

    Die neonazistische Kleinstpartei „Die Heimat“ (vormals NPD) veröffentlicht einen Social Media-Post, der in der Lutherstadt einen Kranz mit der Aufschrift „In ehrendem Gedenken der deutschen Helden unseres Volkes – Die Heimat Sachsen-Anhalt“ zeigt. Der Kranz liegt neben einem Gebinde des Landkreises Wittenberg und der Partei Die Linke, auch solche des CDU-Bundestagsabgeordneten Sepp Müller und des Wittenberger AfD-Bundestagsabgeordneten Volker Scheurell auf dem Foto zu sehen sind. Unklar ist, ob die Neonaziaktivisten selbst an dem Gedenken teilnahmen oder den Kranz dort nachträglich ablegten.