• Rechte Gewalt, Einschüchterungen, Pöbeleien und Propagandadelikte am Rande eines Stadtfestes

    Beim Stadtfest in Aken (Elbe) kam es zu mehreren Rechtsextremen Vorfällen und Angriffen. Der örtliche Verein „Wir mit Dir“ stellte diese Ereignisse in einer Pressemitteilung dar. Darin ist die Rede von drei Vereinsmitgliedern, die sich am Abend des 16. August „vor einem offensichtlichen Neonazi aus der Region in Sicherheit bringen[mussten]. Dieser verfolgte die drei zusammen mit einer Gruppe rechtsextremer Jugendlicher, die potentiellen Opfer konnten sich nur durch Flucht dieser Szenerie entziehen.“ Am Folgetag kam es zudem zu einem schweren Angriff auf ein weiteres Vereinsmitglied. Der Mann wurde im Beisein seines 5-jährigen Sohnes aus einer Gruppe von Jugendlichen heraus als „Antifasau“…

  • Neonazistische Raumnahmeinszenierung im Vorfeld eines Demokratiefestes

    Nur zwei Tage bevor der Verein Buntes Roßlau sein Demokratiefest „Roßlau rockt für Vielfalt und Toleranz“ auf dem Schillerplatz durchführen möchte , veröffentlichte die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ und deren Jugendorganisation „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ) auf ihrem Telegram-Kanal einen Beitrag, der mit den Schlagwörtern „Normal! Weiß! Hetero!“ überschrieben ist. Auf dem Foto zum Post sind 8 handgezählte Neonazis, darunter auch Kinder, zu sehen die sich um eine „III. Weg“-Fahne mit durchgestrichener Regenbogenfahne auf dem Schillerplatz gruppiert haben. Also jenem Ort, der 48 Stunden später demokratisch genutzt werden soll.

  • Anzeige wegen Paragraph Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    us der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Gartenlaube und es entstand ein Sachschaden von € 20,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem öffentlichen Platz und es entstand ein Sachschaden von € 50,00.

  • Anzeige wegen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einem Wartehaus und es entstand ein Sachschaden von € 30,00.

  • Anzeige wegen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einem Parkhaus und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Anzeige wegen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einem Einfamilienhaus und es entstand ein Sachschaden von € 400,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einer Sportanlage und es entstand ein Sachschaden von € 50,00.