Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonazistische Berichterstattung
Die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ veröffentlicht in diskreditierender Manier und unter dem Schlagwort „Lügenpresse“ einen Beitrag auf ihrer Homepage. Dabei wird der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) u. a. „manipulative Propaganda“ vorgeworfen. Hintergrund des Posts ist offenbar die MZ-Berichterstattung über den „III. Weg“ im Zusammenhang mit einer Warnung des Kreisschülerrates im Bildungs- und Sportausschuss des Kreistages einen Tag zuvor .
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Rechtsextremer Hashtag von CDU-Bundestagsabgeordneten
Wie die Tageszeitung (Taz) berichtete, hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Sepp Müller aus Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg), der zugleich den Vizevorsitz der CDU-Bundestagsfraktion inne hat, am Ende eines Posts den Hashtag „#DeutschlandErwache“ verwendet. Dies war eine der zentralen Losungen die im historischen Nationalsozialismus von der verbrecherischen Sturmabteilung (SA) verwendet wurde. Die Parole ist nach Paragraph 86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen) des Strafgesetzbuches in Deutschland strafbewehrt. Müller, der nachdem er auf diesen Umstand hingewiesen wurde den Hashtag sofort entfernte und sich bei Twitter...
Kreisschülerrat warnt vor Propaganda der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“
Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, hat der Kreisschülerrat Anhalt-Bitterfeld im Bildungs- und Sportausschuss des Kreistages vor Propaganda der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ gewarnt. Das Projekt GegenPart stellt seit 3 Jahren verstärkte Aktivitäten des „III. Wegs“ im öffentlichen Raum fest. Dazu gehört auch das Verteilen von Propaganda an und in Schulen mit dem Ziel, Jugendliche für die Nationalrevolutionäre Jugend (NRJ), die Jugendorganisation der Partei, zu gewinnen.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2232) vom 3. Juni 2024
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100€.