Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße.
Anzeige wegen § 241 (Bedrohung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 241 (Bedrohung) bei der Polizei erstattet worden ist.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einem Gebäude.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 10,00.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat fand in einer Berufsschule statt.
Verbotene Naziparole im öffentlichen Raum
Am Akener Akazienteich wurde an der Außenverkleidung des Strandturms der verbotene Schriftzug „Heil Hitler“ festgestellt, der offenbar mit einem weißen Permanentmarker aufgetragen wurde und einen Umfang von ca. 4,5 mal 4,5 cm hat. Es könnte sein, dass mit demselben Stift dort weitere Informationen hinterlassen worden. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.
Neonazistische Flyeraktion
Nach GegenPart-Informationen hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ im Dessauer Ortsteil Ziebigk Rundflyer mit der Parole „Wir sind die echten Grünen! Umweltschutz ist Heimatschutz“ in Briefkästen verteilt. Zum einen stellt diese Propagandaaktion inhaltlich einen positiven Bezug zum historischen Nationalsozialismus her, war doch auch im NS „Naturschutz“ ein wichtiger Baustein, der zudem völkisch und mit einer Blut- und Bodenideologie aufgeladen war.
Anzeige wegen § 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Spielplatz.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
In der Akener Spittelstraße wird ein Aufkleber mit dem Aufdruck „Jugend raus aus dem Mainstream“ festgestellt. Die durchgestrichenen Piktogramme auf dem Motiv symbolisieren fast schon idealtypisch die ausgewiesenen Feindbilder der extrem rechten Szene. So wird der menschengemachte Klimawandel geleugnet und damit die Jugendbewegung „Fridays for Future“ als Feindbild markiert.