• Neonazistische und antisemitische Propaganda im öffentlichen Raum

    In Aken konnte an der ehemaligen NP-Filiale in der Bärstraße ein Hakenkreuz und die antisemitische Parole „Juden töten“ festgestellt werden. Die politische Motivation ist auch deshalb eindeutig zu kontextualisieren, weil sich auf dem inkriminierten A4-Blatt zudem der rechtsextremen Zahlencode „1161“ (Anti-Antifaschistische-Aktion) und eine sogenannte Triskele befand. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Neonazistische Flyeraktion

    Laut Selbstbezichtigung verteilt die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ u. a. Flyer vor der Sekundarschule Ciervisti, die für ihre Jugendorganisation „NRJ“, das Kürzel steht dabei für „Nationalrevolutionäre Jugend“, werben. Dies gilt als Versuch, auch hier in der Region Jugendliche und Schüler:innen für neonazistische Politikangebote zu interessieren. 

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Verbrennung des Tagebuchs der Anne Frank

    Die Meldung, dass drei Jugendlichen aus Aken (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) am 29. Mai 2024 das Tagebuch der Anne Frank verbrannt haben, ging bundesweit und international durch die Presse. Als Sofortreaktion hat der Akener Verein „Wir mit Dir e. V.“ (WMD) zusammen mit der Stadtverwaltung innerhalb von nur 48 Stunden die Veranstaltung „Gegen jeden Antisemitismus – Für ein demokratisches Miteinander in Aken (Elbe)“ auf die Beine gestellt, die schließlich am 02. Juni 2024 in der Akener Marienkirche stattfand. Dass sich die Tat...

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 200€.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 200€.