• Verurteilung wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §130 (Volksverhetzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 28-jährige Person soll dabei Hakenkreuzsticker in einer WhatsApp-Gruppe gepostet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 29. September 2021.

  • Verurteilung wegen §86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 51-jähriger Mann soll dabei ein Hakenkreuzbild in seinem WhatsApp-Status eingestellt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 20. November 2023.

  • Verurteilung wegen §86a, §185, §240, §241 (Kennzeichen verfassungswidriger Organisation, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen §86a, §185, §240, §241 (Kennzeichen verfassungswidriger Organisation, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 43-jähriger Mann soll dabei "Sieg Heil" gerufen, den Hitlergruß gezeigt und überdies Zeugen bedroht haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 03. Mai 2024.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    Ein engagierter Bürger entdeckt an einer Balkonbrüstung im Händelweg ein mit gelber Farbe aufgetragenes Hakenkreuz. Strafanzeigen wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Homophobe Parolen weiterhin im Stadtbild sichtbar

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, sind homophobe Parolen wie „Kill all Gays“ und „Homos weg“ auch nach drei Monaten noch im Bild der Bachstadt öffentlich sichtbar. Die Schmierereien wurden von bislang unbekannten Tätern im Juni 2024 entlang der Route des Christopher Street Day (CSD) angebracht, zudem kam es zu einem Buttersäureanschlag auf die CSD-Kundgebung und zu Bedrohungen gegen CSD-Teilnehmende durch mutmaßliche Neonazis.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.