• Verurteilung wegen §86a, §185, §240, §241 (Kennzeichen verfassungswidriger Organisation, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen §86a, §185, §240, §241 (Kennzeichen verfassungswidriger Organisation, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 43-jähriger Mann soll dabei "Sieg Heil" gerufen, den Hitlergruß gezeigt und überdies Zeugen bedroht haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 03. Mai 2024.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    Ein engagierter Bürger entdeckt an einer Balkonbrüstung im Händelweg ein mit gelber Farbe aufgetragenes Hakenkreuz. Strafanzeigen wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Homophobe Parolen weiterhin im Stadtbild sichtbar

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, sind homophobe Parolen wie „Kill all Gays“ und „Homos weg“ auch nach drei Monaten noch im Bild der Bachstadt öffentlich sichtbar. Die Schmierereien wurden von bislang unbekannten Tätern im Juni 2024 entlang der Route des Christopher Street Day (CSD) angebracht, zudem kam es zu einem Buttersäureanschlag auf die CSD-Kundgebung und zu Bedrohungen gegen CSD-Teilnehmende durch mutmaßliche Neonazis.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 150,00.