Kleine Anfrage zu rechtsextremen Strukturen
Die Landtagsabgeordnete Nicole Anger (DIE LINKE) hat eine Kleine Anfrage zu rechtsextremen Gruppen und Einzelpersonen in Dessau-Roßlau gestellt. In der Antwort wird der AfD-Kreisverband mit ca. 100 Mitgliedern ebenso benannt, wie der „Stützpunkt Anhalt“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit ca. 20 Mitgliedern. Zudem gibt die Landesregierung an, dass eine Person der rechtsextremen Partei „Die Heimat“ (vormals NPD) zu zurechnen sei.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße.
Rechtsextreme Aufkleber im öffentlichen Raum
In der Akener Gartenstraße wird an mehr als ein Dutzend Klebeorten, wie Verkehrsschildern und Regenrinnen, ein ganzes Konvolut von rechtsextremen und neonazistischen Aufklebern festgestellt. Darunter in unterschiedlichsten Darstellungsformen die Parole „Heimatliebe ist kein Verbrechen“. Diese Aufkleber sind auch in einschlägigen, rechtsextremen Shoppingportalen im Netz zu beziehen. Überdies das Motiv „FCK Antifa“, auch dieses ausschließlich in einschlägigen, neonazistischen Onlineversänden erhältlich.
Anzeige wegen Paragraph Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
us der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Gartenlaube und es entstand ein Sachschaden von € 20,00.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Parkplatz.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah im Internet.
Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einem Mehrfamilienhaus.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einer Wohnung.
Gefängnisstrafe wegen Hakenkreuztattoo, Hakenkreuzschmiererei und Hitlergruß
Wie die Volkstimme berichtete, wurde ein 34-jähriger Mann in einer Berufungsverhandlung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte mehrere Gesichtstätowierungen zwischen Juli und September 2024 in der Öffentlichkeit zeigte, u. a. in einem Zug. Bei den inkriminierten Symbolen handelt es sich um ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz und Runen der Waffen-SS.