• Rechtsextreme Propaganda im öffentlichen Raum

    In Aken (Elbe) wird an einer DHL-Packstation der rechtsextreme und kombinierte Zahlen- und Buchstabencode „88 H.H.“ festgestellt, aufgetragen mit weißer Sprühfarbe. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremer Propaganda mit nahezu 40 Delikten registriert.

  • Neonazistisches Gedenken für Heimatdichter

    Die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ stellt am so genannte „Nolopp-Denkmal“ in der Elbstraße Kerzen auf. Motivation und Anlass dieses vermeintlichen Gedenkens bleiben unklar. Werner Nolopp war ein Heimatdichter und Komponist, der sich zum Ende des 19. Jahrhunderts auch in der Akener Kirchengemeinde und dem Karnevalsverein engagierte. Heute sind in Aken eine Straße sowie die Grundschule nach ihm benannt.

  • AfD-Kreisverband äußert sich zu Anschlag in Magdeburg

    Der als völkisch-nationalistisch geltende AfD-Kreisverband Anhalt Bitterfeld hat auf seinem Facebook-Profil einen instrumentalisierenden Post zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt veröffentlicht. In der folgenden Sequenz wird das instrumentelle Verhältnis der hiesigen AfD-Strukturen zu der schrecklichen Terrortat besonders deutlich: „Die üblichen Betroffenenheitsphrasen der angereisten Altparteien-Politikern widern einen nur noch an.“ So wird der notwendigen politischen, ordnungsrechtlichen und emotionalen Aufarbeitung des Anschlags ein Bärendienst erwiesen. Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft.     

  • Neonazistische Kleinstpartei zieht Bilanz

    In völliger Selbstüberschätzung hat der im Juli 2024 gegründete „Stützpunkt Anhalt“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ einen „Jahresabschlussbericht“ vorgestellt. So sprechen die Neonazis u. a. davon, mit einem Jugendlager und Jugendkongress eine neue Bewegung geschaffen zu haben, im kulturellen Bereich lokalen Künstlern eine Plattform gegeben zu haben oder mit „Sporteinheiten und Wanderungen“ das Gemeinschaftsgefühl gestärkt zu haben. Die Realität sieht freilich anders aus, ist es doch nach GegenPart-Einschätzung dem „III. Weg“ in der Region nicht nennenswert gelungen, über das eigene Milieu, herauszukommen.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 50,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.