Neonazistische Aufkleber im öffentlichen Raum
n Dessau-Alten werden gleich an mehreren Standorten Aufklebermotive der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ entdeckt. Zum einen handelt es sich um die rassistisch aufgeladene Parole „Kriminelle Ausländer raus!“. Zum anderen wird mit dem Aufkleber „Deutsche Jugend voran“ versucht, Jugendliche für neonazistische Personenzusammenschlüsse zu gewinnen.
Neonazistischer & homophober Aufkleber im öffentlichen Raum
An einer Regenrinne wird ein Aufkleber mit der Aufschrift „LGBTQ brechen – natürliche Familien fördern“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ dokumentiert. Bereits drei Tage zuvor wurde der Aufkleber in Aken erstmals festgestellt .
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
In der Nähe einer Kirche wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit dem Slogan „Deutschland den Deutschen“ festgestellt. Diese rassistisch und chauvinistisch aufgeladene Parole gehört seit langem zum Portfolio der extrem rechten Szene. In der Kleinstadt an der Elbe wurden in diesem Jahr im Sinne einer Raumnahmestrategie bereits dutzende Propagandaträger vom „III. Weg“ festgestellt
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 52-jährige Person auf X die verbotene Parole "Alles für Deutschland" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 30. Mai 2024.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 27-jährige Person auf TikTok die verbotene Parole "Alles für Deutschland" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 17. Mai 2024.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 40-jährige Person auf der Plattform Facebook ein Hakenkreuzfoto eingestellt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 24. Oktober 2024.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 56-jährige Person auf der Plattform "You Tube" die verbotene Parole "Deutschland erwache" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 19. Mai 2024.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 23-jährige Person zu Teilnehmenden einer Demonstration den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 27. April 2024.