• Verurteilung wegen §185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen wurde. Eine 42-jährige Person soll dabei ein verhetzenden und rechtsextrem motivierten Facebook-Kommentar gepostet haben. Es wurde eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen verhängt. Die Tat geschah am 19. März 2022.

  • Zahlung einer Geldstrafe wegen §86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen) eine Geldstrafe nach § 153 StPO verhängt wurde. Eine 77-jährige Person soll dabei ein Hitlerbild via "X" verbreitet haben. Die Tat geschah am 27. Januar 2024.

  • Zahlung einer Geldstrafe wegen §86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen) eine Geldstrafe nach § 153 StPO verhängt wurde. Eine 55-jährige Person soll dabei Hakenkreuzbilder via Facebook verbreitet haben. Die Tat geschah am 03. Oktober 2023.

  • Verurteilung wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §130 (Volksverhetzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 28-jährige Person soll dabei Hakenkreuzsticker in einer WhatsApp-Gruppe gepostet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 29. September 2021.

  • Verurteilung wegen §86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 51-jähriger Mann soll dabei ein Hakenkreuzbild in seinem WhatsApp-Status eingestellt haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 20. November 2023.

  • Verurteilung wegen §86a, §185, §240, §241 (Kennzeichen verfassungswidriger Organisation, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen §86a, §185, §240, §241 (Kennzeichen verfassungswidriger Organisation, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 43-jähriger Mann soll dabei "Sieg Heil" gerufen, den Hitlergruß gezeigt und überdies Zeugen bedroht haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl festgesetzt. Die Tat geschah am 03. Mai 2024.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    Ein engagierter Bürger entdeckt an einer Balkonbrüstung im Händelweg ein mit gelber Farbe aufgetragenes Hakenkreuz. Strafanzeigen wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Homophobe Parolen weiterhin im Stadtbild sichtbar

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, sind homophobe Parolen wie „Kill all Gays“ und „Homos weg“ auch nach drei Monaten noch im Bild der Bachstadt öffentlich sichtbar. Die Schmierereien wurden von bislang unbekannten Tätern im Juni 2024 entlang der Route des Christopher Street Day (CSD) angebracht, zudem kam es zu einem Buttersäureanschlag auf die CSD-Kundgebung und zu Bedrohungen gegen CSD-Teilnehmende durch mutmaßliche Neonazis.