• AfD-Kreisverband äußert sich zu Anschlag in Magdeburg

    Der als völkisch-nationalistisch geltende AfD-Kreisverband Anhalt Bitterfeld hat auf seinem Facebook-Profil einen instrumentalisierenden Post zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt veröffentlicht. In der folgenden Sequenz wird das instrumentelle Verhältnis der hiesigen AfD-Strukturen zu der schrecklichen Terrortat besonders deutlich: „Die üblichen Betroffenenheitsphrasen der angereisten Altparteien-Politikern widern einen nur noch an.“ So wird der notwendigen politischen, ordnungsrechtlichen und emotionalen Aufarbeitung des Anschlags ein Bärendienst erwiesen. Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft.     

  • Neonazistische Kleinstpartei zieht Bilanz

    In völliger Selbstüberschätzung hat der im Juli 2024 gegründete „Stützpunkt Anhalt“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ einen „Jahresabschlussbericht“ vorgestellt. So sprechen die Neonazis u. a. davon, mit einem Jugendlager und Jugendkongress eine neue Bewegung geschaffen zu haben, im kulturellen Bereich lokalen Künstlern eine Plattform gegeben zu haben oder mit „Sporteinheiten und Wanderungen“ das Gemeinschaftsgefühl gestärkt zu haben. Die Realität sieht freilich anders aus, ist es doch nach GegenPart-Einschätzung dem „III. Weg“ in der Region nicht nennenswert gelungen, über das eigene Milieu, herauszukommen.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 50,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    Nach GegenPart-Informationen wurde an der Bushaltestelle „Neu-Tornau“ ein Hakenkreuz mit weißer Farbe aufgetragen, dass einen Umfang von 20x20 cm aufwies. Die zuständige Stadtverwaltung hat Strafanzeige erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. Am gleichen Tag wurden an der Aussichtsplattform am Hafen SS-Schmiererein und rechtsextreme Zahlencodes festgestellt

  • Rechtsextreme Propaganda im öffentlichen Raum

    In Aken wurde an der Aussichtsplattform am Hafen den Schriftzug „SS“ festgestellt, der offenbar die mit einem schwarzen Permanentmarker aufgetragen wurde und einen Umfang von ca. 3,5 mal 3,5 cm hat. Auch wenn der Schriftzug nicht als Rune aufgetragen wurde wird auf Grund der Kontextualisierung mit dem rechtsextremen Zahlencode „88“ die Rechtsauffassung vertreten, dass ein Anfangsverdacht wegen der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen gerechtfertigt ist. Das wird noch dadurch bestärkt, dass auf einer anderen Ankerflunke der kombinierte Buchstaben- und Zahlencode „A88“registriert wurde. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.