• Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    Im Bereich des Schützenplatzes wird an einem Schild des Tourismusleitsystems ein Aufkleber mit dem Aufdruck „Zecken jagen“ festgestellt. Dieses Motiv, zu beziehen über den Hooliganstreetwear-Versand „hanseatic“ aus dem Fußballkontext, spricht für die Gewaltaffinität der Szene.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    Im Bereich des Schützenplatzes wird ein Aufkleber mit dem Aufdruck „Heimat verteidigen“ festgestellt. Dieses Motiv spricht mit einem stilisierten und vermummten Mann, dessen Sturmhaube zudem in der extrem rechten beliebten Farbkombination schwarz-weiß-rot gehalten ist, für die Gewaltaffinität der Szene.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Kleinzerbster Straße wird ein Aufkleber mit dem Aufdruck „Gesunde Familien statt LGBT-Propaganda“ festgestellt. Die homo- und queerfeindliche Motivation des Motivs ist offensichtlich.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    An einem Schild der Bushaltestelle „Schützenplatz“ wird ein Aufkleber mit dem Aufdruck „Deutsch bleiben statt Mainstream“ festgestellt. Dieses Motiv „versucht einerseits und inhaltlich, alle gesellschaftspolitischen Diskurse aus dem demokratischen Spektrum, ganz gleich ob Debatten um Migration, Klimaschutz, Bildungspolitik oder Erinnerungskultur, zu diskreditieren.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Kleinzerbster Straße wird ein Aufkleber mit dem Aufdruck „Antideutsche Propaganda an unseren Schulen stoppen“ festgestellt. Dieses Motiv diskreditiert nicht nur pauschal alle Pädagog:innen an Bildungseinrichtungen, sondern stellt im rechtsextrem motivierten Subtext die Vermittlung und Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in Frage.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    An einem Schild der Bushaltestelle „Schützenplatz“ wird ein Aufkleber mit dem Aufdruck „Antifa-Banden zerschlagen“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ festgestellt. Dieses Motiv, u. a. zu beziehen über den rechtsextremen Internetversand „aktivde“, ist nicht nur als offener Gewaltaufruf zu lesen.

  • Anzeige wegen § 241 (Bedrohung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 241 (Bedrohung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Verbotene Naziparole im öffentlichen Raum

    Am Akener Akazienteich wurde an der Außenverkleidung des Strandturms der verbotene Schriftzug „Heil Hitler“ festgestellt, der offenbar mit einem weißen Permanentmarker aufgetragen wurde und einen Umfang von ca. 4,5 mal 4,5 cm hat. Es könnte sein, dass mit demselben Stift dort weitere Informationen hinterlassen worden. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.