• Rassistischer Post & Flyeraktion

    In einem rassistischen Post der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“, der mit „Remigration statt Überfremdung in Aken (Elbe)“ überschrieben ist, rühmen sich die Rechtsextremisten damit, in der Kleinstadt an der Elbe Flyer mit der Parole „Kriminelle Ausländer raus“ in Briefkästen verteilt zu haben. Dies ist Teil einer rassistischen Kampagne, in der in der Logik der extremen Rechten alle Menschen mit Migrationsbiographie per se als „kriminell“ stigmatisiert werden sollen. Und da der Anteil von geflüchteten Menschen und ohne deutschen Pass in Aken verschwindend gering ist, kann diese Aktion nur als Raumnahme und Versuch der Reviermarkierung verstanden werden.

  • Zwischenfall am Alternativen Zentrum

    Besucher:innen des Alternativen Zentrums (AZ) in der Friedrich-Naumann Straße hörten gegen 17.00 Uhr einen Schlag gegen die Fensterscheibe des Objekts. Bislang Unbekannte hatten in dieser Situation einen Aufkleber in den Farben der so genannten „Reichsfahne“ (schwarz, weiß und rot)  angebracht. Der dokumentierte Aufkleber ist eine beliebte Kombination in der rechtsextremen und neonazistischen Szene, die oftmals zur Visualisierung von Parolen und teilweise verbotenen Symbolen genutzt wird.

  • Neonazistische Raumnahme in Kulturinstitutionen

    Die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ hat laut Selbstbesichtigung im Internet in der Bachstadt einen so genannten „Nationalrevolutionären Kulturtag“ durchgeführt. Der Post ist illustriert mit Fotos, die III. Weg-Aktivisten zeigen wie sie vor einem Banner mit der Parole „Kulturkampf“ posieren, oder dass Köthener Schloß und Museum mit T-Shirts der Partei besuchen. Dieser Versuch der neonazistischen Raumnahme kommt nicht nur einer Instrumentalisierung von beispielsweise Johann Sebastian Bach gleich, sondern es geht auch im Großen darum, gesellschaftspolitische Errungenschaften zurückzudrehen und die Systemfrage...

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00. Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2735) vom 18. Februar 2025