• Rechte Gewalt, Einschüchterungen, Pöbeleien und Propagandadelikte am Rande eines Stadtfestes

    Beim Stadtfest in Aken (Elbe) kam es zu mehreren Rechtsextremen Vorfällen und Angriffen. Der örtliche Verein „Wir mit Dir“ stellte diese Ereignisse in einer Pressemitteilung dar. Darin ist die Rede von drei Vereinsmitgliedern, die sich am Abend des 16. August „vor einem offensichtlichen Neonazi aus der Region in Sicherheit bringen[mussten]. Dieser verfolgte die drei zusammen mit einer Gruppe rechtsextremer Jugendlicher, die potentiellen Opfer konnten sich nur durch Flucht dieser Szenerie entziehen.“ Am Folgetag kam es zudem zu einem schweren Angriff auf ein weiteres Vereinsmitglied. Der Mann wurde im Beisein seines 5-jährigen Sohnes aus einer Gruppe von Jugendlichen heraus als „Antifasau“…

  • Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vorgestellt

    Der Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024 wird vorgestellt. Für die Region Anhalt wird bezüglich der AfD bei Rene Diedering (AfD Stadtrat in Dessau-Roßlau) auf dessen NPD-Mitgliedschaft und seine Aktivitäten in der extrem rechten Szene angestellt und beim AfD-Stadtrat Laurens Nothdurft, der zugleich Ortsbürgermeister in Roßlau ist und das rechtsextreme Compact-Magazin anwaltlich vertritt, seine einschlägige Neonazivergangenheit bei der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) thematisiert. Im Rechtsrockbereich wird auf die Band „Eisernes Gebet“ um den Dessauer Neonaziaktivisten Robert Z. und das entsprechende Debütalbum „Für die Freiheit“ mit insgesamt zehn Liedern verwiesen und die Beerdigung des Rechtsrockunternehmers Henry Behr in Gräfenhainichen angesprochen.

  • Übergriff beim Christopher Street Day

    Nach dem Christopher Street Day in Dessau meldet sich eine Person zu Wort, die in den sozialen Medien einen Angriff gegen Ende des CSD Dessau-Roßlau öffentlich macht. Die betroffenen Person gibt an, zunächst homophob beleidigt und später auch ins Gesicht geschlagen worden zu sein.

  • Anzeige wegen § 223 (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 223 (Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Bericht über die Historie von Angriffen auf internationale Studierende

    Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet in einer längeren Online-Reportage über teils rechtsextrem und rassistisch motivierte Angriffe auf internationale Studierende an der Hochschule Anhalt am Standort Köthen. Aufhänger für den Bericht war demnach eine neonazistische Attacke auf einen Studierendenwohnheim im Juni letzten Jahres in der Bachstadt.

  • Syrische Schülerinnen in Sekundarschule attackiert

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, kam es bereits am 03. März 2025 an der Sekundarschule Kreuzberge in Dessau-Süd zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Schüler:innen mit Beleidigungen, Bedrohungen und auch Verletzungen. Dabei wurden laut einer Polizeisprecherin zwei syrische Schülerinnen (14 und 15) verletzt, die zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus gebracht werden mussten.

  • Rassistischer Übergriff am Hauptbahnhof

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, ist am Dessauer Hauptbahnhof zu einer rassistischen Attacke gekommen. Demnach sei ein noch unbekannter Geschädigter auf dem Bahnsteig 3 aus dem Regionalexpress aus Magdeburg ausgestiegen, um dann von zwei Tätern unvermittelt geschubst und wegen seiner Hautfarbe rassistisch beleidigt worden zu sein.

  • Anzeige wegen § 223 (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §306 (Brandstiftung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §306 (Brandstiftung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Verurteilung wegen §223 (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 223 (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Ein 46 alter Mann soll dabei aus fremdenfeindlichen Motiven einen Migranten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 26. Oktober 2021.