Verurteilung wegen §223 (Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 223 (Körperverletzung) ein Urteil gesprochen worden ist. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 35-Jähriger Mann in der Lutherstadt eine Person mit Migrationsbiographie fremdenfeindlich mit den Worten "Scheiß Kanake" beleidigt und mehrfach auf diese eingeschlagen habe.
Anklageerhebung wegen § 223 (Körperverletzung) und § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 223 (Körperverletzung) und 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Ein 16-jährige Person soll einen 18-jährigen Migranten verprügelt und zudem in einem Klassenchat Hakenkreuzbilder eingestellt haben.
Jugendliche wegen Verbrennung des Tagebuchs der Anne Frank verurteilt
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, sind zwei männliche Jugendliche vom Amtsgericht Köthen wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt worden. Der eine Jugendliche muss demnach 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, der andere eine Geldstrafe von € 500,00 an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass die Angeklagten am 29. Mai 2024 an einer Akener Bushaltestelle das Tagebuch der Anne Frank verbannt haben.
Kleine Anfrage zu neonazistischen Jugendgruppen in Sachsen-Anhalt
Aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass in Roßlau die neonazistische Gruppierung „Rechte Jugend Roßlau“ (kurz: RJR) aktiv ist. Dies deckt sich auch mit GegenPart-Erkenntnissen und wird zudem durch Propagandadelikte im öffentlichen Raum gestützt.
Anzeige wegen § 223 (Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 223 (Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Der Tatort war eine Straße. Die zwei Geschädigten hatten die irakische und deutsche Staatsbürgerschaft. Es wird von einem fremdenfeindlichen Tatmotiv ausgegangen.
Rechte Gewalt, Einschüchterungen, Pöbeleien und Propagandadelikte am Rande eines Stadtfestes
Beim Stadtfest in Aken (Elbe) kam es zu mehreren Rechtsextremen Vorfällen und Angriffen. Der örtliche Verein „Wir mit Dir“ stellte diese Ereignisse in einer Pressemitteilung dar. Darin ist die Rede von drei Vereinsmitgliedern, die sich am Abend des 16. August „vor einem offensichtlichen Neonazi aus der Region in Sicherheit bringen[mussten]. Dieser verfolgte die drei zusammen mit einer Gruppe rechtsextremer Jugendlicher, die potentiellen Opfer konnten sich nur durch Flucht dieser Szenerie entziehen.“ Am Folgetag kam es zudem zu einem schweren Angriff auf ein weiteres Vereinsmitglied. Der Mann wurde im Beisein seines 5-jährigen Sohnes aus einer Gruppe von Jugendlichen heraus als „Antifasau“…
Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vorgestellt
Der Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024 wird vorgestellt. Für die Region Anhalt wird bezüglich der AfD bei Rene Diedering (AfD Stadtrat in Dessau-Roßlau) auf dessen NPD-Mitgliedschaft und seine Aktivitäten in der extrem rechten Szene angestellt und beim AfD-Stadtrat Laurens Nothdurft, der zugleich Ortsbürgermeister in Roßlau ist und das rechtsextreme Compact-Magazin anwaltlich vertritt, seine einschlägige Neonazivergangenheit bei der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) thematisiert. Im Rechtsrockbereich wird auf die Band „Eisernes Gebet“ um den Dessauer Neonaziaktivisten Robert Z. und das entsprechende Debütalbum „Für die Freiheit“ mit insgesamt zehn Liedern verwiesen und die Beerdigung des Rechtsrockunternehmers Henry Behr in Gräfenhainichen angesprochen.
Anzeige wegen § 223 (Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 223 (Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Der Tatort war eine Straße. Der 14-jährige Geschädigte hat die iranische Staatsbürgerschaft. Es wird von einem fremdenfeindlichen Tatmotiv ausgegangen.
Anzeige wegen § 223 (Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 223 (Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Der Tatort war eine Straße. Die zwei Geschädigten hatten die deutsche und nigerianische Staatsbürgerschaft. Es wird von einem fremdenfeindlichen und rassistischen Tatmotiv ausgegangen.
Übergriff beim Christopher Street Day
Nach dem Christopher Street Day in Dessau meldet sich eine Person zu Wort, die in den sozialen Medien einen Angriff gegen Ende des CSD Dessau-Roßlau öffentlich macht. Die betroffenen Person gibt an, zunächst homophob beleidigt und später auch ins Gesicht geschlagen worden zu sein.