• „Bürgerdialog“ der rechtsextremen AfD

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" eingestufte AfD einen so genannten "Bürgerdialog" durchgeführt hat, der u. a. auf Social Media beworben wurde.

  • Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße.

  • Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Gehweg.

  • Anzeige wegen § 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • AfD-Kandidat verklagt eigene Parteispitze

    Wie u. a. die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Kay-Uwe Ziegler aus Bitterfeld-Wolfen Klage gegen den AfD-Landesvorstand Sachsen-Anhalt beim Landgericht Magdeburg eingereicht.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Parkanlage und es entstand ein Sachschaden von € 50,00.