• Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 50,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Demonstration aus dem Querdenkermilieu

    In Zerbst findet eine Demonstration statt, die die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kritisiert, die Sorgen und Ängste der Menschen um Inflation und Energiekrise verstärkt bzw. instrumentalisiert und Politiker:innen der demokratischen Parteien in verschwörungsideologischer Manier auf das Übelste verunglimpft. Dabei sind prominent Fahnen des Deutschen Reichs zu sehen.

  • Verschwörungsideologische Kundgebung

    Die hiesige Querdenken-Szene führt eine Montagsmahnwache in der Dessauer Innenstadt durch. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen. Inhaltlich werden auf der Veranstaltung u. a. die Sorgen und Ängste der Menschen um Inflation und Energiekrise verstärkt bzw. instrumentalisiert und Politiker:innen der demokratischen Parteien in verschwörungsideologischer Manier auf das Übelste verunglimpft. 

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    Nach GegenPart-Informationen wurde an der Bushaltestelle „Neu-Tornau“ ein Hakenkreuz mit weißer Farbe aufgetragen, dass einen Umfang von 20x20 cm aufwies. Die zuständige Stadtverwaltung hat Strafanzeige erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. Am gleichen Tag wurden an der Aussichtsplattform am Hafen SS-Schmiererein und rechtsextreme Zahlencodes festgestellt

  • Rechtsextreme Propaganda im öffentlichen Raum

    In Aken wurde an der Aussichtsplattform am Hafen den Schriftzug „SS“ festgestellt, der offenbar die mit einem schwarzen Permanentmarker aufgetragen wurde und einen Umfang von ca. 3,5 mal 3,5 cm hat. Auch wenn der Schriftzug nicht als Rune aufgetragen wurde wird auf Grund der Kontextualisierung mit dem rechtsextremen Zahlencode „88“ die Rechtsauffassung vertreten, dass ein Anfangsverdacht wegen der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen gerechtfertigt ist. Das wird noch dadurch bestärkt, dass auf einer anderen Ankerflunke der kombinierte Buchstaben- und Zahlencode „A88“registriert wurde. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 2.500,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 2.000,00.