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  • Verschwörungsideologischer Kongress in Dessau

    In Dessau findet ein Kongress der Gruppe „Handwerker für den Frieden“ statt, zu dem auch die verschwörungsideologische Partei „Die Basis“ aufrief.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Demonstration gegen die Corona-Politik

    In Köthen findet erneut ein sogenannter „Montagspaziergang“ statt.

  • Demonstration gegen die Corona-Politik

    In Zerbst findet eine Demonstration statt, die die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kritisieren will.

  • Bedrohung einer linken Demonstration durch Neonazis

    Wie die MZ berichtet, bedrohen Neonazis eine Demonstration einer linken Jugendgruppe. Auffällig ist, dass hier Neonazis aus unterschiedlichen Spektren beteiligt sind.

  • Sachbeschädigung von CSD-Plakaten

    Ein Mitorganisator des CSD in Dessau berichtet, dass von 14 Plakaten, die in Roßlau aufgehängt wurden nur noch drei hängen. Zwei davon wurden mit Plakaten der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ beklebt.

  • Anzeige wegen §224 (Gefährliche Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph §224 (Gefährliche Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Verurteilung wegen eines Geschichtsrevisionistischen Social-Media Post

    In Dessau wurde ein Rentner aus Sandersdorf wegen eines Social-Media Posts der eine SS-Mütze mit der Unterschrift „Liebe Flüchtlinge… An diesen Mützen erkennen Sie Ihren Sachbearbeiter“ zeigte zu einer Geldstrafe verurteilt.

  • Neonazis versuchen Buchlesung zu stören

    Laut Selbstbezichtigung versuchten Anhänger der Partei "Der III. Weg" eine Buchlesung durch das Rufen queerfeindlicher Parolen zu stören.

  • Anzeige wegen §223 (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph §223 (Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist.

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