Neonazistische Raumnahmeinszenierung im Vorfeld eines Demokratiefestes
Nur zwei Tage bevor der Verein Buntes Roßlau sein Demokratiefest „Roßlau rockt für Vielfalt und Toleranz“ auf dem Schillerplatz durchführen möchte , veröffentlichte die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ und deren Jugendorganisation „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ) auf ihrem Telegram-Kanal einen Beitrag, der mit den Schlagwörtern „Normal! Weiß! Hetero!“ überschrieben ist. Auf dem Foto zum Post sind 8 handgezählte Neonazis, darunter auch Kinder, zu sehen die sich um eine „III. Weg“-Fahne mit durchgestrichener Regenbogenfahne auf dem Schillerplatz gruppiert haben. Also jenem Ort, der 48 Stunden später demokratisch genutzt werden soll.
Infostand der rechtsextremen AfD
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD einen Infostand in der Bachstadt durchgeführt hat.
Demokratieverein beklagt mangelnde Unterstützung beim Engagement gegen Rechtsextremismus
Kurz vor der 9. Auflage des Demokratiefestes „Roßlau rockt für Vielfalt und Toleranz“ beklagen die Organisator:innen um den Verein „Buntes Roßlau“ gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) eine mangelnde Unterstützung beim Engagement gegen Rechtsextremismus. „Wir haben das Gefühl, ‚Roßlau rockt’ ist nicht mehr gewollt. Es gibt keine richtige Unterstützung von der Dessau-Roßlauer Stadtverwaltung“, sagte Mandy Münch (Buntes Roßlau) der Lokalzeitung. Sie habe auch eine Vermutung woran das liegen könne, nämlich an dem Brief von AfD-Ortsbürgermeister Laurens Nothdurft, den dieser im Vorfeld von „Roßlau rockt“ in 2024 an den Oberbürgermeister schrieb und darin versuchte, dass Demokratiefest mit fadenscheinigen Vorwürfen zu verhindern.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einer Mauer und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Anklageerhebung wegen Verbrennung des Tagebuchs der Anne Frank
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) und der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) gleichlautend berichteten, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Jugendliche im Alter zwischen 16 bis 17 Jahren erhoben, die am 29. Mai 2024 an einer Akener Bushaltestelle das Tagebuch der Anne Frank verbannt haben sollen. Ihnen werden u. a. Volksverhetzung und die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vorgeworfen.
Verschwörungsideologische Kundgebung
Die hiesige Querdenken-Szene führt eine Montagsmahnwache in der Dessauer Innenstadt durch. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen.
Neonazistischer Post im Nachklapp des Christopher Street Day (CSD)
Im Nachgang des CSD in Köthen hat die neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ auf ihrer Homepage einen diskreditierenden und homophoben Beitrag veröffentlicht. In dem Post ist u. a. von „Indoktrinierung in Kitas und gezielter Frühsexualisierung“ die Rede, oder davon, dass „unter dem Deckmantel der Vielfalt eine ganze Generation umerzogen“ werden solle. Neben solch erwartbaren, neonazistischen Argumentationsfiguren endet der Beitrag mit einem Aufruf, „unsere Kinder zu schützen“, sich „für biologisch natürliche Familien“ einzusetzen und „für eine gesunde, freie deutsche Jugend“ stark zu machen.
Infostand der rechtsextremen AfD
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD einen Infostand in der Innenstadt durchgeführt hat.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Gebäude und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Wohnung.