Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einem Parkhaus und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Grundstück.
AfD-Unterstützer zu Gast bei rechtsextremer Bürgerwehr in Polen
Laut Selbstbezichtigung auf Social Media war der ehemals rechtsextreme V-Mann des Verfassungsschutzes und heutige AfD-Unterstützer Peter Schulz aus der Lutherstadt zu Gast bei der polnischen, rechtsextremen Bürgerwehr „Ruch Obrony Granic“ ("Bewegung zur Verteidigung der Grenzen"). Diese und andere Gruppierungen haben sich zusammengefunden, um an der polnisch-deutschen Grenze in Brandenburg zu patrouillieren und dort den „Kampf gegen die illegale Migration“ aufzunehmen. Ein Foto zum Beitrag zeigt Schulz wie er direkt an dieser Grenze mit einem polnischen Rechtsextremisten posiert.
Verschwörungsideologische Kundgebung
Die hiesige Querdenken-Szene führt eine Montagsmahnwache in der Dessauer Innenstadt durch. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Bahnhof.
Neonazistische Aufkleber und Graffitis am Rande von Demokratiefest
Just an dem Tag, als der Verein Buntes Roßlau die 9. Auflage des Demokratiefestes „Roßlau rockt für Vielfalt und Toleranz“ auf dem hiesigen Schillerplatz durchführt, werden dort und in der unmittelbaren, räumlichen Nähe Dutzende neonazistische Aufkleber und einige rechtsextreme Graffiti festgestellt. Dies verwundert kaum, hatte doch die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ im Stile eine Raumnahmestrategie nur zwei Tage zuvor im Netz gegen das Fest gehetzt.
Neonazistisches Sommerfest
Laut Selbstbezichtigung hat der „Stützpunkt Anhalt“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ in der Region ein so genanntes „Sommerfest“ durchgeführt. Solche Aktivitäten dienen der Stärkung der Binnenidentität und sollen zugleich als Mitgliederwerbung fungieren. Auf einem Foto zum Post sind indes 15 junge Männer zu sehen, deren Gesichter verpixelt sind und die teils mit freiem Oberkörper Sport treiben.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Bahnhof.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Bahnhof und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.