• Verurteilung wegen §223 StGB (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass wegen eines Angriffes auf Protestierende und Hitlgergrüßen sowie "Sieg Heil"-Rufen ein Urteil wegen Paragraph §223 StGB (Körperverletzung) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass wegen eines Angriffes auf linke Jugendliche ein Urteil wegen Paragraph §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund von "Sieg Heil"-Äußerungen in der Öffentlichkeit ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Einstellens eines Videos mit der SA-Parole "Meine Ehre heißt Treue" bei Youtube ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund gemeinschaftlicher "Sieg Heil"-Rufe auf der Straße ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund eines Profilbildes mit der NS-Losung "Deutschland erwache" bei Facebook und Telegram ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund eines Hakenkreuzbildes in einer WhatsApp-Gruppe ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §185 StGB (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund einer rassitischen Beleidigung eine Verwarnung ausgesprochen wurde wegen Paragraph §185 StGB (Beleidigung) erlassen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund eines Hakenkreuzgraffitis an einer Fassade ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Zeigens des Hitlergrußes am Rande einer Demonstration ein Strafbefehl wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) erlassen worden ist.