• Demonstration aus dem Querdenkermilieu

    In Zerbst findet eine Demonstration statt, die die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kritisiert, die Sorgen und Ängste der Menschen um Inflation und Energiekrise verstärkt bzw. instrumentalisiert und Politiker:innen der demokratischen Parteien in verschwörungsideologischer Manier auf das Übelste verunglimpft. Dabei sind prominent Fahnen des Deutschen Reichs zu sehen.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 300,00.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Rechtsextreme Propagandaserie im öffentlichen Raum

    Im Dessauer Stadtteil Ziebigk wird eine rechtsextreme Propagandaserie festgestellt, die in Qualität und Quantität bemerkenswert ist. An mindestens 9 Standorte finden sich demnach neonazistische Aufkleber und Graffiti, die inhaltlich zudem ein breites Spektrum innerhalb der extrem rechten Szene bedienen. Es ist offensichtlich, dass mit dem Kürzel „NS-Zone“ auf einem der Aufklebermotive ein positiver Bezug zum historischen Nationalsozialismus hergestellt werden soll. Dafür spricht auch die verwendete Farbkombination Schwarz-Weiß-Rot die in der rechtsextremen Ikonographie eine ideologisch aufgeladene Bedeutung hat. Die durchgestrichenen Piktogramme reihen sich in diese Bildsprache ein. So soll die „Black Lives Matter“ – Bewegung diskreditiert werden oder sich mit durchgestrichenen…

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 400,00.