Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Kundgebung aus dem rechten Verschwörungsmilieu
Die hiesige Querdenken-Szene führt eine so genannte Montagsmahnwache in der Dessauer Innenstadt durch. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen. Inhaltlich werden auf der Veranstaltung u. a. die Sorgen und Ängste der Menschen um Inflation und Energiekrise verstärkt bzw. instrumentalisiert und Politiker:innen der demokratischen Parteien in verschwörungsideologischer Manier auf das Übelste verunglimpft.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100€.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Sachsen-Anhalt lässt Entwaffnung von AfD-Mitgliedern prüfen
Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) auf seiner Homepage berichtet, lässt das zuständige Landesverwaltungsamt die flächendeckende Entwaffnung von AfD-Mitgliedern prüfen. Die entsprechenden lokalen Waffenbehörden in den Landkreisen, mithin auch in der Region Anhalt, seien demnach mit einem Schreiben über dieses geplante Vorhaben informiert worden. Grund sei die Einstufung der AfD und der JA (Junge Alternative; Jugendorganisation der AfD) als rechtsextreme Organisationen durch den Landesverfassungsschutz, die die Behörde im November 2023 vorgenommen hatte.
Rassistische Berichterstattung & Flyerverteilung
Die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ veröffentlich auf ihrer Homepage einen Artikel mit der Überschrift „Keine Asylkaschemme in Mosigkau“ und instrumentalisiert in rassistischer Manier die Diskussion um eine mögliche Jugendhilfeeinrichtung in dem Dessauer Ortsteil. Schon in der jüngsten Vergangenheit hatten die Neonazis vom „III. Weg“ immer wieder gegen solche Einrichtungen in der Region mobil gemacht. Zudem seien laut Selbstbezichtigung Flyer mit der Parole „Kriminelle Ausländer raus!“ verteilt worden. Dies ist Teil einer rassistischen Kampagne, in der in der Logik der extremen Rechten alle Menschen mit Migrationsbiographie per se zu „Kriminellen“ stigmatisiert werden sollen.
Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.