Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Beschädigung von Wahlplakaten durch rechtsextreme Aufkleber
In Aken wurde in der Nähe des Schützenplatzes festgestellt, dass ein Großplakat zu den bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen von Bündnis 90/Die Grünen mit rechtsextremen Botschaften in Form von Aufklebern beschädigt wurde. Ein Aufklebermotiv zeigt so die Parole „FCK Antifa“ und ist u. a. beim einschlägigen, neonazistischen Shoppingportal „Druck 88“ zu beziehen. Der andere Aufkleber ist indes mit dem Spruch „National Stolz!!!“ versehen und zeigt eine militant wirkende männliche Person im Vordergrund, die sich einer anonymisierten Masse mit Regenbogenfahnen in den Weg stellt. Bei dieser rechtsextremen Bildersprache verwundert es nicht, dass beide Motive und das ebenfalls verklebte „FCK GRN“ ebenso beim…
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 20€.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Hakenkreuz im öffentlichen Raum
In Aken konnte auf einem Papierkorb in der Köthener Straße unmittelbar vor einer Bäckerei ein mit schwarzen Permanentmarker aufgetragenes Hakenkreuz festgestellt werden. Das inkriminierte Symbol hatte demnach eine geschätzte Größe von 4 mal 4 cm. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. In der Kleinstadt an der Elbe musste nur zwei Tage zuvor eine „Sieg Heil“-Schmiererei registriert werden.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Rechtsextreme Propaganda im öffentlichen Raum
In Aken konnte an einem Zigarettenautomaten in der Köthener Straße ein Aufkleber mit der Aufschrift „FCK GRN“ (etwa: „Scheiß Grüne“) festgestellt werden. Was auf den ersten Blick wie ein nicht extremistisches Meinungsbild aussieht, entpuppt sich schnell als Parole, die zusehends auch auf verschwörungs- und rechtsoffenen Demonstrationen und Kundgebungen aus dem Querdenkermilieu in der Region gezeigt wird. Dafür spricht zudem die Tatsache, dass dieser Aufkleber zusammen mit Motiven wie „FCK Israel“ oder „FCK LGBTQ“ auch bei rechtsextremen Shoppingplattformen wie „Heimatliebe“ zu beziehen ist.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.