Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Wohnung.
Wahlveranstaltung der rechtsextremen AfD
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" eingestufte AfD eine Veranstaltung im Kontext des bevorstehenden Bundestagswahl durchgeführt hat, die u. a. auf Social Media beworben wurde.
Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Wohnung.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Rassistischer Schriftzug im öffentlichen Raum
An einem Spielgerät auf dem Spielplatz im Dessauer Schillerpark wird das rassistische „N-Wort“ festgestellt. Die inkriminierte Parole wurde offenbar mit einem schwarzen Permanentmarker aufgetragen und weist eine Breite von ca. 6 cm auf.
Verwaltungsmitarbeiterin multipliziert Aufruf zu verschwörungsideologischen Autokorso
Laut Mitteldeutscher Zeitung (MZ) hat eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau vor einigen Tagen einen Aufruf zu einem so genannten „Wirtschaftsautokorso“ via E-Mail an alle Stadtratsfraktionen weitergeleitet und darum gebeten, diesen Aufruf nebst Anhang zur Kenntnis zu nehmen. Die MZ schreibt, dass diese „zur Kenntnisnahme“ in diesem Fall eine besondere Brisanz habe und politischen Sprengstoff birgt. Bei den Organisator:innen dieses Autokorsos handelt es sich um die rechte und verschwörungsideologische Gruppierung „Familienautokorso“, über deren Aktivitäten die GegenPart-Chronik seit Jahren berichtet.
Infostand der rechtsextremen AfD
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" eingestuften AfD einen Infostand in der Innenstadt durchgeführt hat. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah erneut in einer Wohnung.
Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Wohnung.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Der Tatort befand sich in einem Bahnhof und es entstand ein Sachschaden von € 50,00.