Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Stadtverwaltung untersagt geschlechtersensible Sprache
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat sich der Stadtrat auf Antrag der CDU/FDP-Fraktion umfänglich mit einem möglichen Genderverbot beschäftigt. Im Ergebnis stimmte das Gremium laut Lokalzeitung mehrheitlich dafür, dass sich „die Verwaltung der Lutherstadt zukünftig am Rat für deutsche Rechtschreibung orientieren solle“. Es gab zwei Enthaltungen, fünf Abgeordnete stimmten dagegen, 23 dafür. Zuvor bekam ein Antrag von Uwe Loos (DIE LINKE) die Causa in den Haupt- und Wirtschaftsausschuss zurück zu überweisen keine Mehrheit. Also ist in offiziellen Schreiben die geschlechtergerechte Sprache nun untersagt.
Neonazistische Aufkleber im öffentlichen Raum
n Dessau-Alten werden gleich an mehreren Standorten Aufklebermotive der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ entdeckt. Zum einen handelt es sich um die rassistisch aufgeladene Parole „Kriminelle Ausländer raus!“. Zum anderen wird mit dem Aufkleber „Deutsche Jugend voran“ versucht, Jugendliche für neonazistische Personenzusammenschlüsse zu gewinnen.
Neonazistischer & homophober Aufkleber im öffentlichen Raum
An einer Regenrinne wird ein Aufkleber mit der Aufschrift „LGBTQ brechen – natürliche Familien fördern“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ dokumentiert. Bereits drei Tage zuvor wurde der Aufkleber in Aken erstmals festgestellt .
Bekenntnis zu rechtsextremer Partei an Brückengeländer
An einem plexiglasbewehrten Geländer der so genannten „Brauereibrücke“ wird das mit schwarzer Sprühfarbe aufgetragenes Bekenntnis „Für die AfD“ festgestellt, offenbar eine Reaktion auf die dort befindlichen Aufkleber mit der Aufschrift „AFD-VERBOT.de“. Das Brisante: direkt neben diesem Graffiti befindet sich der „Informations- und Mahnpunkt Zyklon B“, der über die einstige Produktion des Giftgases in der Stadt und dessen Einsatz zur fabrikmäßigen Ermordung von Menschen in den deutschen Vernichtungslagern aufklärt.
Leipziger Autoritarismusstudie 2024
Im Westen Deutschlands hat die Zustimmung zu ausländerfeindlichen Aussagen deutlich zugenommen und nähert sich damit den Einstellungen im Osten an. In den ostdeutschen Bundesländern ist die Zufriedenheit mit der Demokratie, wie sie in Deutschland gelebt wird, so gering wie zuletzt 2006. Das sind zentrale Ergebnisse der Leipziger Autoritarismus Studie 2024, die am 13. November unter dem Titel „Vereint im Ressentiment“ von Prof. Dr. Oliver Decker und Prof. Dr. Elmar Brähler vom Kompetenzzentrum für Rechtsextremismus- und Demokratieforschung der Universität Leipzig in...
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
In der Nähe einer Kirche wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit dem Slogan „Deutschland den Deutschen“ festgestellt. Diese rassistisch und chauvinistisch aufgeladene Parole gehört seit langem zum Portfolio der extrem rechten Szene. In der Kleinstadt an der Elbe wurden in diesem Jahr im Sinne einer Raumnahmestrategie bereits dutzende Propagandaträger vom „III. Weg“ festgestellt
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil erging. Demnach soll eine 52-jährige Person auf X die verbotene Parole "Alles für Deutschland" verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 30. Mai 2024.