• Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) eine Einstellung des Verfahrens mit erzieherischen Maßnahmen (§ 45 II JGG) erfolgte. Eine 14-jährige Person soll dabei ein Hakenkreuzbild und eines mit der Aufschrift "Juden werden hier nicht bedient" in eine WhatsApp-Gruppe eingestellt haben.

  • Anklageerhebung wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Anklageerhebung erfolgte. Eine 22-jährige Person soll dabei in der Öffentlichkeit "Sieg Heil"-Rufe getätigt haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 24-jährige Person soll dabei ein Treppenhaus mit Hakenkreuzen bemalt haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 37-jährige Person soll dabei die verbotene NS-Parole "Alles für Deutschland" auf Facebook gepostet haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 19-jährige Person soll dabei einen "Sieg Heil"-Kommentar auf TikTok gepostet haben.

  • AfD-Politiker diskeditiert Migrant:innen im Amtsblatt

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, sorgt ein Beitrag auf der AfD-Fraktionsseite im Amtsblatt (Ausgabe August 2025) im Jugendhilfeausschuss (JHA) für Aufsehen. Dort hatte der AfD-Stadtrat Joachim Nothdurft unter der Überschrift „Migrationsanteil in Grundschulen in Dessau-Roßlau“ auf Grundlage eines im Juli 2025 erschienenen MZ-Artikels folgendes formuliert: „Er beträgt im Schnitt 25 %. Jeder vierte Schüler hat einen Migrationshintergrund. Eine in jeder Hinsicht erschreckend hohe Zahl. In der Grundschule „Am Akazienwäldchen“ sind es sogar 70 %. Jeder Lehrer und inzwischen auch fast jeder Bürger weiß, was das für die Qualität des Unterrichts bedeutet. Schüler, die schlecht bis gar nicht deutsch sprechen,…

  • Neonazistische Aufkleber im öffentlichen Raum

    An der Bushaltestelle Neu-Tornau werden zwei neonazistische Aufkleber festgestellt. Das Motiv „Klagt nicht, kämpft!“ kann nur als Handlungsaufforderung mit appellativen Charakter der extrem rechten Szene verstanden werden, auch mit Gewalt politische Ziele durchzusetzen. Zudem ist die Ikonographie des Aufkleber durch die Farbkombination schwarz/weiß/rot geprägt, die in der Szene ideologisch aufgeladen ist und als Erkennungsmerkmal nach Innen und Außen fungiert. Das Motiv ist u. a. beim neonazistischen Versandhandel „Druck 88“ zu beziehen. Der Aufkleber mit der Parole „Abschieben verhindert Straftaten“ unterstellt Menschen mit Migrationsbiographie quasi pauschal und ohne Differenzierungen in einem rassistischen Subtext, kriminell zu sein.

  • Neonazistisches Sport- und Aktionstag

    Laut Selbstbezichtigung hat der „Stützpunkt Anhalt“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ in Wertlau und Jütrichau einen so genannten „Sport- und Aktionstag“ durchgeführt. Solche Aktivitäten dienen der Stärkung der Binnenidentität und sollen zugleich als Mitgliederwerbung fungieren. Auf einem Foto zum Post sind junge Männer zu sehen, deren Gesichter verpixelt sind und die teils mit freien Oberkörper Kampfsport treiben. Diese Form der neonazistischen Selbstoptimierung kann immer wieder festgestellt werden .

  • Infostand der rechtsextremen AfD

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD einen Infostand in der Innenstadt durchgeführt hat.