• Nach Verbrennung des Tagebuchs der Anne Frank hat Aufarbeitung begonnen

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) in einem umfänglichen Artikel auf ihrer landesweiten Seite berichtete, hat nach der Verbrennung des Tagebuchs der Anne Frank durch drei Jugendliche (15, 16 und 16 Jahre) in Aken die Aufarbeitung begonnen. So äußerte sich der Pressesprecher des Bildungsministerium dahingehend, dass sich im Deutschunterricht an der Sekundarschule „Am Burgtor“ – diese besuchen die Jugendlichen – mit dem Tagebuch befasst worden sei. Dabei wären die einzelnen Lebensstationen Anne Franks in Einzel- und Gruppenarbeiten ebenso zur Sprache gekommen, wie die der anderen 7 Untergetauchten.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 50€.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    In Aken (Elbe) wurde auf dem Nikolaiplatz an einer Parkbank ein Hakenkreuz festgestellt, das offensichtlich mit einem blauen Kugelschreiber aufgetragen wurde. Das inkriminierte Symbol hatte dabei einen Umfang von ca. 4 mal 4 cm. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremen Graffitis mit bislang mindestens 20 Delikten registriert (mehr dazu hier…).    Foto: privatQuelle: eigener Bericht 

  • Institutioneller Antisemitismus in der Schule

    Antisemitismus ist Teil des Alltags an vielen Schulen. Die Bandbreite reicht von Andeutungen, Zuschreibungen, Beleidigungen, Übergriffen bis zu strukturellen Ausschlüssen. Neue Studien geben darüber Aufschluss, wie er in institutionellen Systemen tradiert und aufrechterhalten wird.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100€.

  • Rechtsoffene Gruppierung veröffentlicht Wahlprogramm

    Auf ihrem Social Media-Kanal veröffentlicht die rechtsoffene Wählergruppe „Frei & Parteilos“ (FuP) um den ehemaligen AfD-Stadtrat Dirk Hoffmann ihr Programm für die bevorstehenden Kommunalwahlen des Wittenberger Stadtrates und des Kreistages. In diesem finden sich Forderungen, wie sie für das verschwörungsoffene Querdenkermilieu idealtypisch sind. Neben der strikten Ablehnung von Waffenlieferung an die Ukraine und einem damit einhergehenden Appell, doch wieder Handel mit Russland zu treiben, wird sich gegen eine angebliche „Frühsexualisierung“ in Kindertagesstätten ausgesprochen. Zur identitätspolitischen Klaviatur von rechts gehören weiterhin ein „Verbot der Gendersprache“, die „Vermeidung von Anglizismen“, ein „Nein zu Windrädern“ und der Aufforderung an die Stadtverwaltung, die Rundfunkgebühren…

  • Anzeige wegen §185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.