• Razzia in Reichsbürger-Szene

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, fand gleichzeitig in Sachsen, Brandenburg, Hessen und Sachsen-Anhalt eine Razzia im Reichsbürgermilieu statt. Im Visier der Ermittler stand das so genannte „Königreich Deutschland“ (KDR) um dessen Führungsperson Peter Fitzek.

  • Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Verurteilung wegen §223 StGB (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass wegen eines Angriffes auf Protestierende und Hitlgergrüßen sowie "Sieg Heil"-Rufen ein Urteil wegen Paragraph §223 StGB (Körperverletzung) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass wegen eines Angriffes auf linke Jugendliche ein Urteil wegen Paragraph §224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund von "Sieg Heil"-Äußerungen in der Öffentlichkeit ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.