Gedenken an Hans-Joachim Sbrzesny
Am 1. August 2008 starb der derzeit 50 Jahre alte Hans-Joachim Sbrzesny im Park vor dem Dessauer Hauptbahnhof, weil zwei rechtsradikale Männer so lange mit einem Mülleimer auf ihn einschlugen, bis er schließlich seinen inneren Verletzungen erlag. Es gibt offensichtliche Hinweise darauf, dass er einzig und allein aus dem Grund angegriffen und getötet wurde, weil er auf einer Parkbank schlief und von den Tätern als obdachlos wahrgenommen wurde. Sbrzesny wurde somit Opfer eines Hassverbrechens und sollte deshalb auch offiziell als ein Opfer rechter Gewalt anerkannt werden.
AfD-Bundesvorstand will AfD-Kommunalpolitiker wegen mutmaßlicher Doppelmitgliedschaft aus der Partei ausschließen
Nach dem die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, dass gegen den AfD-Fraktionsvorsitzenden Rene Diedering Vorwürfe einer Doppelmitgliedschaft laut geworden sind und er seinen Posten als Fraktionschef vorläufig ruhen lasse, berichtet die Lokalzeitung nun davon, dass der AfD-Bundesvorstand ihn womöglich aus der Partei ausschließen wolle. Laut MZ reiche dem Parteigremium ein mutmaßlicher NPD-Ausweis Diederings, der als E-Mail-Anhang vorliege, als Beweis aus. Ein AfD-Parteisprecher gibt der MZ zu Protokoll: „Auf seiner nächsten Telefonkonferenz am 5. August wird der Bundesvorstand die Mitgliedschaft von René Diedering widerrufen.“ Gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung bestritt der Kommunalpolitiker indes, je NPD-Mitglied gewesen zu sein.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Demonstration aus dem Querdenkermilieu
In Zerbst findet eine Demonstration statt, die die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kritisiert, die Sorgen und Ängste der Menschen um Inflation und Energiekrise verstärkt bzw. instrumentalisiert und Politiker:innen der demokratischen Parteien in verschwörungsideologischer Manier auf das Übelste verunglimpft. Dabei sind prominent Fahnen des Deutschen Reichs zu sehen.
Neonazistische Flyeraktion
Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ Flyer mit der Parole „Kriminelle Ausländer raus!“ verteilt. Dies ist Teil einer rassistischen Kampagne, in der in der Logik der extremen Rechten alle Menschen mit Migrationsbiographie per se als „kriminell“ stigmatisiert werden sollen.
Neonazistische Flyeraktion
Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ Flyer mit der Parole „Mitwahnsinn stoppen!“ verteilt. Damit versuchen sich die Neonazis als „soziale Kümmerer“ für die „kleinen Leute“ zu inszenieren. In Roßlau wird immer wieder Propagandamaterial der neonazistischen Kleinstpartei festgestellt
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.