Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 300,00.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 1.000,00.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und §303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen der Paragraphen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und §303 (Sachbeschädigung) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 47-jährige Person in den Lack mehrerer PKW`s Hakenkreuze eingeritzt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt. Der eigentliche Tatzeitpunkt wird in der Antwort der Landesregierung nicht ausgewiesen.
Zahlung einer Geldstrafe wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Geldstrafe nach § 153a I StPO fällig wurde. Demnach soll eine 33-jährige Person unerlaubt NS-Devotionalien eingeführt haben. Die Tat geschah im Dezember 2022.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Zukünftige Jugendhilfeeinrichtung mit fremdenfeindlicher Parole beschmiert
Nach Erkenntnissen vom Projekt GegenPart haben bislang unbekannte Täter das Gebäude einer geplanten Jugendhilfeeinrichtung in Mosigkau mit der Parole „Ausländer raus!“ besprüht. Auch die Mitteldeutsche Zeitung berichtete von der Sachbeschädigung, der polizeiliche Staatschutz habe demnach die Ermittlungen aufgenommen. Dieser Tat ging eine Debatte im Ortsteil voraus, in dem sich u. a. die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ ausgewiesene AfD gegen die Einrichtung positioniert hatte .
Hakenkreuze im öffentlichen Raum
In Aken (Elbe) wurden an der Bushaltestelle „An der Grundschule“ (Burgstraße) zwei stilisierte Hakenkreuze festgestellt. Das eine Symbol wurde dabei offenbar mit einem gelben Permanentmarker an einer Glasscheibe aufgetragen und hat einen Umfang von ca. 7x7 cm, während das andere einen Umfang von ca. 10x10 cm aufwies und mit einem spitzen Gegenstand in einen grünen Pfeiler des Wartehäuschens eingeritzt wurde
Zwischenfall am Alternativen Zentrum
Besucher:innen des Alternativen Zentrums (AZ) in der Friedrich-Naumann Straße hörten gegen 17.00 Uhr einen Schlag gegen die Fensterscheibe des Objekts. Bislang Unbekannte hatten in dieser Situation einen Aufkleber in den Farben der so genannten „Reichsfahne“ (schwarz, weiß und rot) angebracht. Der dokumentierte Aufkleber ist eine beliebte Kombination in der rechtsextremen und neonazistischen Szene, die oftmals zur Visualisierung von Parolen und teilweise verbotenen Symbolen genutzt wird.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00. Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2735) vom 18. Februar 2025