• Hakenkreuze im öffentlichen Raum

    In Aken wurden am 02. September 2024 gegen 14.20 Uhr an der Kneippanlage zwei Hakenkreuze festgestellt. Das eine Symbol wurde dabei offenbar mit einem spitzen Gegenstand in eine Bank eingeritzt, während das andere mit einem schwarzen Edding aufgetragen wurde. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremer Propaganda mit nahezu 30 Delikten registriert.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 300,00.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    An einem Spielgerät auf dem Spielplatz in der Goethestraße wird ein stilisiertes Hakenkreuz festgestellt. Das Symbol hat dabei einen Umfang von ca. 15 mal 15 cm und wurde offensichtlich mit einem spitzen Gegenstand eingeritzt. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremer Propaganda mit nahezu 30 Delikten registriert.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    An der ehemaligen Grundschule (Straße des Friedens ) wird ein stilisiertes Hakenkreuz festgestellt. Das inkriminierte Symbol hat dabei einen Umfang von ca. 20 mal 20 cm und wurde offensichtlich mit roter Sprühfarbe aufgetragen. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremer Propaganda mit nahezu 30 Delikten registriert.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 300,00.

  • Rechtsextreme Propagandaserie im öffentlichen Raum

    Im Dessauer Stadtteil Ziebigk wird eine rechtsextreme Propagandaserie festgestellt, die in Qualität und Quantität bemerkenswert ist. An mindestens 9 Standorte finden sich demnach neonazistische Aufkleber und Graffiti, die inhaltlich zudem ein breites Spektrum innerhalb der extrem rechten Szene bedienen. Es ist offensichtlich, dass mit dem Kürzel „NS-Zone“ auf einem der Aufklebermotive ein positiver Bezug zum historischen Nationalsozialismus hergestellt werden soll. Dafür spricht auch die verwendete Farbkombination Schwarz-Weiß-Rot die in der rechtsextremen Ikonographie eine ideologisch aufgeladene Bedeutung hat. Die durchgestrichenen Piktogramme reihen sich in diese Bildsprache ein. So soll die „Black Lives Matter“ – Bewegung diskreditiert werden oder sich mit durchgestrichenen…

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 400,00.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    Im Dessauer Stadtteil Ziebigk wird ein neonazistischer Aufkleber mit dem Kürzel „NS-Zone“ festgestellt, ein offensichtlich positiver Bezug zum historischen Nationalsozialismus. Dafür spricht auch die verwendete Farbkombination Schwarz-Weiß-Rot die in der rechtsextremen Ikonographie eine ideologisch aufgeladene Bedeutung hat. Die durchgestrichenen Piktogramme reihen sich in diese Bildsprache ein. So soll die „Black Lives Matter“ – Bewegung diskreditiert werden oder sich mit durchgestrichenen „Punker“ gegen alle Jugendsubkulturen die nicht rechts sind, ausgesprochen werden. Interpretationswürdig ist das Hammer und Sichel-Symbol. Hier ist nicht davon...

  • Hakenkreuz und NSDAP-Schriftzug im öffentlichen Raum

    Ein engagierter Bürger entdeckt am Bahnhof in Coswig ein Hakenkreuz und die Schriftzüge „NSDAP“ und „FCK 161“ (Scheiß Antifaschistische Aktion). Alles ist offenbar mit einem schwarzen Permanentmarker aufgetragen. Strafanzeigen wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Neonazistischer Aufkleber an Ladenlokal angebracht

    An dem Ladenlokal eines Mitglieds der Initiative „Buntes Roßlau“ wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit der homophoben Parole „Familienglück statt LGBTQ“ angebracht. Dabei ist von einem gezielten Einschüchterungsversuch auszugehen, weil „Buntes Roßlau“ just 2 Tage später zum Demokratiefest „Roßlau rockt für Toleranz und Vielfalt – Kein Milimeter nach Rechts!“ einlädt. Bereits an den vorangegangenen Tagen war ein Fake-Plakat aufgetaucht, dass wahrheitswidrig behauptete „Roßlau rockt“ wäre abgesagt.