• Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 1.000,00.

  • Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 150,00.

  • Neonazistische Aufkleber im öffentlichen Raum

    n Dessau-Ziebigk werden mehrere neonazistische Aufkleber festgestellt. Darunter die Motive „Antifafreie Zone“ und „NS-Zone“. Es ist offensichtlich, dass mit dem Kürzel „NS-Zone“ auf einem der Aufklebermotive ein positiver Bezug zum historischen Nationalsozialismus hergestellt werden soll. Dafür spricht auch die verwendete Farbkombination Schwarz-Weiß-Rot die in der rechtsextremen Ikonographie eine ideologisch aufgeladene Bedeutung hat. Die durchgestrichenen Piktogramme reihen sich in diese Bildsprache ein. So soll die „Black Lives Matter“ – Bewegung diskreditiert werden oder sich mit durchgestrichenen „Punker“ gegen alle Jugendsubkulturen die nicht rechts sind, ausgesprochen werden. Interpretationswürdig ist das Hammer und Sichel-Symbol. Hier ist nicht davon auszugehen, dass damit nur im…

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 50,00.

  • Hakenkreuze im öffentlichen Raum

    Ein engagierter Bürger entdeckt am Bahnhof in Coswig zum wiederholten Male neonazistische Schmierereien. Darunter mehrere Hakenkreuze, den rechtsextremen Zahlencodes „1161“ (Anti-Antifaschistische Aktion), die Parole „FCK GRN“ und ein positives Bekenntnis zur AfD.  Strafanzeigen wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. Nur ein paar Tage zuvor wurde in Coswig ein weiteres Hakenkreuz festgestellt und zur Anzeige gebracht. 

  • Hakenkreuz und SS-Rune im öffentlichen Raum

    Ein engagierter Bürger entdeckt an einer Bank am Wanderrastplatz Hasenwerder/Elberadweg in Coswig mehrere, neonazistische Schmierereien die mit einem weißen Permanentmarker aufgetragen wurden. Darunter ein Hakenkreuz, eine Doppelsigrune, die rechtsextreme Parole „Zecke verrecke“ und den Zahlencode „88“ in mehrfacher Ausführung. Zudem befand sich auf der Bank der Schriftzug „AfD“. Strafanzeigen wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    Ein engagierter Bürger entdeckt an einer Balkonbrüstung im Händelweg ein mit gelber Farbe aufgetragenes Hakenkreuz. Strafanzeigen wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Homophobe Parolen weiterhin im Stadtbild sichtbar

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, sind homophobe Parolen wie „Kill all Gays“ und „Homos weg“ auch nach drei Monaten noch im Bild der Bachstadt öffentlich sichtbar. Die Schmierereien wurden von bislang unbekannten Tätern im Juni 2024 entlang der Route des Christopher Street Day (CSD) angebracht, zudem kam es zu einem Buttersäureanschlag auf die CSD-Kundgebung und zu Bedrohungen gegen CSD-Teilnehmende durch mutmaßliche Neonazis.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 150,00.