• Beschädigung von Wahlplakat

    Im Zuge des Plakatwahlkampfes zur Bundestagswahl wird in Roßlau an einem Großwahlplakat von Bündnis 90/Die Grünen im Bereich der „Zerbster Brücke“ eine Beschädigung mittels Graffiti festgestellt.

  • Bedrohungen und Sachbeschädigungen gegen Demokratieengagierte

    Menschen die sich in Aken für Demokratie engagieren, finden just am internationalen Holocaustgedenktag zeitgleich an ihren Privatbriefkästen Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ vor. Die kann nur als koordinierter Einschüchterungsversuch nach dem Motto „Wir wissen wo ihr wohnt“ gewertet werden.

  • Antisemitische Schändung des jüdischen Friedhofs

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, wurde nur einen Tag vor dem internationalen Holocaustgedenktag der jüdische Friedhof in Dessau geschändet. Demnach besprühten bislang unbekannte Täter einer Hinweistafel des Friedhofes am Leipziger Tor mit „SA“ und „SS“, die Schriftzüge wiesen dabei eine Höhe von ca. 10 cm auf.

  • Beschädigung von Wahlplakat

    Im Zuge des Plakatwahlkampfes zur Bundestagswahl werden in der Dessauer Straße zwei Wahlplakate von Bündnis 90/Die Grünen durch Graffiti beschädigt.

  • Rechtsextremes Banner über Bahnstrecke angebracht

    Ein illegal angebrachtes Plakat beschäftig laut Mitteldeutscher Zeitung (MZ) die Deutsche Bahn und die Bundespolizei. Demnach hätten unbekannte Täter den Propagandaträger mutmaßlich in der Nacht zum 18. Januar 2025 am Roßlauer Bahnhof angebracht. Dieses hänge nun im Bereich der Oberleitung der Bahnstrecke Dessau-Magdeburg herunter, ob für die Entfernung eine Streckensperrung erforderlich sei, werde aktuell geprüft.

  • Anzeige wegen § 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 50,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 200,00.