• Beschädigung von Wahlplakaten durch rechtsextreme Aufkleber

    In Aken wurde in der Nähe des Schützenplatzes festgestellt, dass ein Großplakat zu den bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen von Bündnis 90/Die Grünen mit rechtsextremen Botschaften in Form von Aufklebern beschädigt wurde. Ein Aufklebermotiv zeigt so die Parole „FCK Antifa“ und ist u. a. beim einschlägigen, neonazistischen Shoppingportal „Druck 88“ zu beziehen. Der andere Aufkleber ist indes mit dem Spruch „National Stolz!!!“ versehen und zeigt eine militant wirkende männliche Person im Vordergrund, die sich einer anonymisierten Masse mit Regenbogenfahnen in den Weg stellt. Bei dieser rechtsextremen Bildersprache verwundert es nicht, dass beide Motive und das ebenfalls verklebte „FCK GRN“ ebenso beim…

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 20€.

  • Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 20€.

  • Neonazistische Beschädigung eines Wahlplakates

    Auf einem Wahlplakat das den SPD-Politiker Torsten Weiser zeigt, wird ein rechtsextremer Stick mit der Aufschrift „Gesundheit statt Dekadenz – Gemeinschaft statt Egoismus“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ festgestellt. Zugleich wirbt der Aufkleber für die so genannte „NRJ“, mithin die „Nationalrevolutionäre Jugend“ (Jugendorganisation des „III. Weg“). Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. Foto: Projekt GegenPart am 30.04.2024 in WolfenQuelle: eigener Bericht

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 50€.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 500€. Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/2365) vom 8. August 2024

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 200€.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100€.